Banküberfall mit Spielzeugpistole?

In Bogenhausen stürmt ein Maskierter mit Waffe in die Stadtsparkasse und fordert Geld. Zeugen sagen aus, der Mann habe sich eigenartig verhalten - auch die Waffe soll nicht echt ausgesehen haben. 
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In Bogenhausen stürmt ein Maskierter mit Waffe in die Stadtsparkasse und fordert Geld. Zeugen sagen aus, der Mann habe sich eigenartig verhalten - auch die Waffe soll nicht echt ausgesehen haben.

Bogenhausen – Am Dienstag betrat ein unbekannter, maskierter Mann die Stadtsparkasse in der Johanneskirchner Straße. Mit einer Waffe bedrohte er zwei Bankangestellte und forderte Bargeld.

Das Kuriose: Der Bankräuber ließ sich offenbar von den Angestellten mit ein paar wenigen Hundert Euro abspeisen. Zeugen sagen aus, dass der Mann eigenartig geredet und gestikuliert haben soll. Auch an der Echtheit seiner Pistole äußerten sie Zweifel. Was war das für ein Gangster? Ein Anfänger? Ein geistig Verwirrter?

Nachdem der Räuber die geringe Ausbeute eingesteckt hatte, verließ er die Bankfiliale und verschwand. Eine Sofortfahndung, bei der über 100 Polizisten im Einsatz waren, blieb vorerst erfolglos.

Wer hat den merkwürdigen Bankräuber gesehen? Die Polizei bittet um Mithilfe.

Täterbeschreibung: Männlich, 30-60 Jahre, ca. 180 cm groß, kräftige Figur; dunkle, hüftlange Jacke, die links an der Brust eine Reißverschlusstasche hat, dunkle Hose und helles Hemd (weiß oder hellblau), weiße Sportschuhe, schwarze Handschuhe, die am Handrücken mit Emblem oder Muster versehen sind, maskiert mit schwarzer Wollmütze; führte schwarze Tasche mit langem Schulterriemen mit

Zeugenaufruf: Wem sind im angegebenen Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Johanneskirchner Straße in Bogenhausen oder in deren näheren Umgebung aufgefallen? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Auslobung: Die Stadtsparkasse München hat für sachdienliche Hinweise 2.000 Euro ausgelobt; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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