Autofahrer fährt absichtlich Radler um: Polizei beschlagnahmt Führerschein

Ein Streit um zu geringen Überholabstand eskaliert in München: Ein 25-jähriger BMW-Fahrer wendet, steuert aus Wut direkt auf einen 58-jährigen Radler zu und verletzt ihn. Nun ermittelt die Polizei, Führerschein und Auto sind beschlagnahmt.
Hüseyin Ince
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
97  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Der Radler (58) hatte das Gefühl, dass der Autofahrer den Mindestabstand nicht eingehalten hatte und schrie den Mann am Lenkrad an.
Der Radler (58) hatte das Gefühl, dass der Autofahrer den Mindestabstand nicht eingehalten hatte und schrie den Mann am Lenkrad an. © IMAGO/Sachelle Babbar

Zwei Münchner sind am Samstag (13. Juni) kurz vor 10 Uhr in der Nähe des Hönigschmidplatzes im Münchner Westen unterwegs gewesen. Der eine, ein 25-Jähriger, lenkte seinen BMW 340i, der andere, ein 58-Jähriger fuhr mit dem Radl. Beide rollten stadtauswärts.

Auf Höhe der Hausnummer 5 überholte der BMW-Fahrer den Radler. Der 58-Jährige fauchte den Autofahrer laut an, weil er das Gefühl hatte, dass der 25-Jährige viel zu wenig Abstand gehalten hatte. Die beiden Männer beleidigten sich nun gegenseitig.

Autofahrer fühlte sich beleidigt und wollte wohl den Radler erschrecken

Der Ältere regte sich so sehr auf, dass er wohl versuchte, die Beifahrertüre des BMWs aufzureißen. Der 25-Jährige fuhr daher los. Der Streit hätte nun zu Ende sein können. Doch das war es noch nicht. Der BMW-Fahrer drehte nämlich um und steuerte - wohl aus Wut - seinen Kombi direkt auf den Radler zu.

Offenbar bremste der 25-Jährige kurz vor dem 58-Jährigen ab. Doch er muss sich verschätzt haben. Das Auto fuhr gegen das Rad und stieß auch noch mit einem geparkten Pkw zusammen. Der Radler stürzte und verletzte sich dabei. Er erlitt Prellungen an den Beinen und hat sich möglicherweise die Nase gebrochen.

Führerschein und Fahrzeug beschlagnahmt

Ein Sanka brachte den 58-Jährigen in eine Münchner Klinik. Beide Pkw wurden erheblich beschädigt. Der Pkw des 25-Jährigen wurde als Beweismittel sichergestellt und abgeschleppt. Auch den Führerschein des jungen Mannes, einem Finance Manager, stellte die Polizei sicher.

Nicht nur, dass der 25-Jährige vorerst kein Auto und keinen Führerschein mehr hat. Ihn erwartet auch einiges an behördlichem Ärger. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Sachbeschädigung ermittelt.

Doch auch der 58-Jährige wurde angezeigt, wegen Beleidigung sowie Bedrohung.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
97 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Bayern69 am 15.06.2026 11:58 Uhr / Bewertung:

    Ich werde als Radler auch manchmal knapp überholt. Darüber ärgere ich mich vielleicht kurz, aber solange nichts passiert ... Kann ich eh nicht mehr ändern.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • tutwaszursache am 15.06.2026 12:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Bayern69

    Meine Ansicht dazu: es kommt darauf an.

    Überholabstände im Bereich 1,5m - 1m finde ich, obwohl ordnungswidrig, für mich noch ok bei den im Stadtverkehr üblichen Differenzgeschwindigkeiten. Da denke ich noch nichtmal drüber nach, mich zu ärgern.

    Überholabstände 1m - 0,5m ärgern mich, da sehe ich es so wie Sie.

    Überholabstände unter 0,5m finde ich sehr gefährlich und je nach Situation rufe ich da schon 'mal etwas in der Art wie "Abstand" oder "Achtung" oder "Fahr doch noch dichter vorbei!".

    Wenn letzteres dann ein Autofahrer-Ego kränkt, ist das eher nicht mein Problem.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • kartoffelsalat am 15.06.2026 13:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutwaszursache

    Zu beachten ist dabei, dass der Abstand zwischen Außenspiegel des Kfz und Lenkerende des Fahrrad ausschlaggebend ist. Da das jeder anders empfindet ist es gut, dass der Gesetzgeber 1,5m bzw 2m (Kinder, Außerhalb geschlossener Ortschaften festgesetzt hat).

    Alles unter 1m erlebe ich bei Geschwindigkeiten über 30km/h als extrem krass. Dazu kommt neben der Enge und dem Krach auch noch der Fahrtwind.

    Das hat alles im öffentlichen Raum nichts verloren.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.