Anzinger Straße: Neues Wohnquartier mit 390 Wohnungen

In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung für das Areal an der Anzinger Straße 23/29 beschlossen.
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Das geplante Wohngebäude im Blick von der Anzinger Straße.
Objektgesellschaft Anzinger Straße 23-29 Das geplante Wohngebäude im Blick von der Anzinger Straße.

München - 390 Wohnungen - davon 30 Prozent in gefördertem Wohnungsbau - sollen in der Anzinger Straße entstehen. Zudem ist eine öffentliche Grünfläche sowie eine Durchwegung für die Öffentlichkeit vorgesehen.

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Das Vorhaben liegt im 14. Stadtbezirk (Berg am Laim), hat eine Größe von zirka 2,3 Hektar und befindet sich im privaten Eigentum. Der vom Eigentümer an ein Architektur- und ein Landschaftsarchitekturbüro in Auftrag gegebene städtebauliche und landschaftsplanerische Entwurf wurde der Kommission für Stadtgestaltung im November 2014 vorgestellt und von dieser zustimmend zur Kenntnis genommen.

Das Planungskonzept sieht eine Blockrandbebauung mit sechs Geschossen und einem Wohnhochhaus mit 21 Geschossen vor. Zwischen den beiden geplanten Wohnblöcken entsteht in Nord-Süd-Richtung ein zentraler öffentlicher Freiraum als urbane Aufenthalts- und Kommunikationsfläche. Sie soll als „Promenade“ mit einem Baumhain gestaltet werden. Gleichzeitig wird damit eine fußläufige Verbindung vom Ostbahnhof über das „Werksviertel“ und die neuen Platzflächen bis zum U-Bahnhof Karl-Preis- Platz geschaffen.

Die Innenhöfe der Wohnblöcke werden als grüne Wohnhöfe mit Bäumen gestaltet. Sie sollen parkartig, ohne private Wohnungsgärten, von Fassade zu Fassade reichen und hohe Aufenthalts- und Nutzungsqualität für die Hausgemeinschaften erhalten. Als besonderes Freiraumangebot in dem dichten Baugebiet ist eine zusammenhängende begrünte Dachlandschaft mit gemeinschaftlichen Dachgärten geplant.

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Die notwendigen Flächen für eine Kindertageseinrichtung mit entsprechender Freifläche werden im vorliegenden Planungsgebiet untergebracht; die Grundschulversorgung soll im nördlich gelegenen Planungsgebiet „Werksviertel“ nachgewiesen werden.

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