An der Donnersbergerbrücke: Mann muss "zu Boden gebracht und gefesselt werden"
Das Ganze begann mit einem am Bahnhof Donnersbergerbrücke abgestellten Koffer: Ein 23-jähriger Mann hat die Bundespolizei auf Trab gehalten und muss sich jetzt wegen verschiedener Delikte verantworten.
Donnersbergerbrücke: Mann mit Schottersteinen in der Hand im Gleisbereich
Am Freitag (1. Mai) wurde die Leitstelle der Bundespolizeiinspektion München gegen 19.15 Uhr über besagten herrenlosen Koffer informiert. Nach einer Sichtung des Materials der Videokameras habe man festgestellt, dass ein Mann diesen zuvor am Treppenabgang abgestellt hatte, so die Bundespolizei.
Anschließend habe sich der zunächst Unbekannte in den Gleisbereich begeben und soll auf den letzten Waggon einer einfahrenden S-Bahn geschlagen haben. Der Zug musste demnach keine Schnellbremsung einleiten, und die Absuche des Gepäckstücks durch einen alarmierten Diensthundeführer verlief negativ.
Mann muss "zu Boden gebracht und gefesselt werden"
Die Einsatzkräfte entdeckten den 23-jährigen Ukrainer dann – mit Schottersteinen in der Hand – wenig später im Gleisbereich. Der Mann sei anschließend mit den Steinen auf die Beamten zugegangen und habe sie schließlich "nach mehrmaliger Aufforderung" fallen lassen.
Erst als die Beamten damit drohten, ihr Reizstoffsprühgerät zu verwenden, kam er den weiteren Anweisungen der Bundespolizisten nach. Der Mann weigerte sich jedoch, den Gleisbereich zu verlassen und widersetzte sich der Mitnahme aus dem Gefahrenbereich.
"Der 23-Jährige musste daraufhin zu Boden gebracht und gefesselt werden", hieß es weiter. Dabei habe sich ein Beamter leichte Verletzungen zugezogen. Den Angaben zufolge beleidigte der Mann die Einsatzkräfte fortwährend und versuchte bei der Mitnahme zur Dienststelle, einem Beamten einen Kopfstoß zu versetzen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,36 Promille.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I entließen die Einsatzkräfte den 23-Jährige auf freien Fuß. Die Bundespolizei hat gegen den Mann ein Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Ukrainer muss sich wegen tätlichen Angriffs, Widerstands, Beleidigung, Störung öffentlicher Betriebe und unerlaubten Betretens einer Bahnanlage verantworten.
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