Am Hauptbahnhof München: Mann will Rollstuhlfahrer die Treppe hinunterstoßen

Im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofs läuft ein nächtlicher Streit zwischen vier Männern aus dem Ruder: Ein 24-Jähriger versucht dabei, einen 28-jährigen Rollstuhlfahrer die Rolltreppe hinunterzuschubsen.
von  AZ
Die Bundespolizei führt ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Die Bundespolizei führt ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. © Bundespolizei

Ludwigsvorstadt - In der Nacht von Samstag auf Sonntag (15. Dezember) ist es im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofs zu einer Auseinandersetzung zwischen vier Männern gekommen. Dabei versuchte ein 24-jähriger Mann einen 28-Jährigen, der im Rollstuhl sitzt, die Rolltreppe zum S-Bahnsteig hinunterzustoßen, berichtet die Bundespolizei.

Hauptbahnhof München: Mann will Rollstuhlfahrer die Rolltreppe hinunterschubsen

Gegen 1.15 Uhr seien zwei 24-Jährige mit zwei 23 und 28 Jahre alten Männern "aus bislang unbekannten Gründen in Streit" geraten, hieß es weiter.

Dabei habe einer aus besagtem Duo versucht, den Rollstuhlfahrer samt Rollstuhl die Rolltreppe zum S-Bahnsteig hinunterzuschubsen. Dann ging allerdings der 23-jährige Begleiter des Rollstuhlfahrers dazwischen, und wurde daraufhin von den beiden 24-Jährigen mit Faustschlägen traktiert sowie mit einem Messer bedroht.

Bei Festnahme: Aggressiver 24-Jähriger leistet Widerstand

Ein Zeuge wählte den Notruf: Beim Eintreffen der Bundespolizei flüchteten die Angreifer zwar, konnten aber von Kräften der Bundespolizei und der Polizeiinspektion 16 festgenommen werden.

Bei der Festnahme leistete einer der beiden 24-jährigen Männer Widerstand und verhielt sich derart aggressiv, "dass er gefesselt werden musste". Der 23-Jährige erlitt durch die Schläge leichte Verletzungen im Gesicht, lehnte jedoch eine ärztliche Behandlung ab.

Die Aufzeichnungen der Kamerasysteme dürften einmal mehr von entscheidender Bedeutung sein, so die Bundespolizei. Sie ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

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