Alles über Mieterhöhungen

Wie und wann darf ein Vermiete den Preis für die Wohnung erhöhen? Eine Rechtsanwältin gibt im Bauzentrum Auskunft.
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Riem - Die häufigste Mieterhöhung ist die Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Doch diese Mieterhöhung kann der Vermieter nicht einfach festsetzen. Fristen und Grenzen müssen berücksichtigt
werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mieterhöhung erläutert Rechtsanwältin Dorothea Modler vom Mieterverein München e.V. am Dienstag, 14. April im Bauzentrum München.

Modler zeigt auch Schritt für Schritt auf, wie Mieter die Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Münchner Mietspiegels überprüfen können. Im Rahmen des Vortrags geht die Rechtsanwältin auch auf Fragen der Besucher ein. Der Eintritt ist frei.

Was? Vortrag zu Mieterhöhungen

Wann? Dienstag, 14. April 2015, 18 Uhr

Wo? Bauzentrum, Willy-BrandtAllee 10

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