Alle Fragen und Antworten zum zweiten Windrad

Nach Lärmbelastungen für die Anwohner der benachbarten Siedlungen durch das Projekt der Stadtwerke fragte CSU-Stadtrat Richard Quaas. Die Antworten vom Umweltreferat.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Windrad links im Bild kennen die Münchner in Fröttmaning schon. Das rechte, 179 Meter groß, soll hinzukommen, wie es diese Simulation zeigt.
ho Das Windrad links im Bild kennen die Münchner in Fröttmaning schon. Das rechte, 179 Meter groß, soll hinzukommen, wie es diese Simulation zeigt.

Freimann -Das Frage- und Antwortspiel wurde jetzt in der Rathaus-Ummschau veröffentlicht:

Frage: Wie weit ist das von der SWM geplante neue, zweite Windrad in Fröttmaning von der nächsten Wohnbebauung entfernt?

Antwort von Gesundheits- und Umweltreferent Joachim Lorenz: "Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in ca. 980 m in Dirnismaning auf Garchinger Gemeindegebiet. Auf Münchner Stadtgebiet wurde im schalltechnischen Gutachten die Auensiedlung (maßgeblicher Immissionsort: Wallnerstr. 49a) in einer Entfernung von ca. 1400 m als nächstgelegene Wohnbebauung berücksichtigt. Die Haidparksiedlung befindet sich in einer Entfernung von ca. 1800 m von der WKA entfernt und liegt damit noch unter den Immissionspegeln der Auensiedlung."

Stimmt es, dass die Lärmentwicklung dieser geplanten Windenergieanlage bis zu 107 Dezibel betragen wird?

Für die Windkraftanlage wurde bisher kein konkretes Modell ausgesucht; ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wird erst nach Vorliegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durchgeführt. Aus diesem Grund wurde im schalltechnischen Prognosegutachten vom ‘worst case’ ausgegangen und ein maximal zulässiger Schallleistungspegel für die Anlage von 108 dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Pegel darf von der konkreten Anlage später nicht überschritten werden, kann sich jedoch – je nach Modell – verringern.

In welchem Umkreis ist ein Geräusch von 107 Dezibel in der Norm zu hören?

Bei den im schalltechnischen Prognosegutachten zugrundegelegten 108 dB(A) handelt es sich um den Schallleistungspegel der Anlage, einen Wert, der die Geräuschemission des Windrades im Betriebszustand mit der höchsten Geräuschentwicklung angibt. Abhängig vom Abstand von der Quelle und unter Berücksichtigung von Faktoren wie Bodendämpfung, häufigste Windrichtung u.ä., ergibt sich bei der Ausbreitungsberechnung somit am nächstgelegenen Immissionsort Dirnismaning 61 ein Immissionspegel von 36 dB(A) durch das neue Windrad und am Immissionsort Auensiedlung ein Immissionspegel von 32 dB(A). Die Lärmrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) werden weit unterschritten.

Mit welcher Lärmbeeinträchtigung, die von dem Windrad ausgeht, ist dann in den nördlichen Freimanner Siedlungsteilen, wie z.B. der Haidparksiedlung, noch zu rechnen und kann das, auch je nach Windrichtung und Tagesbzw. Nachtzeit, zu Beeinträchtigungen für die Anwohner führen?

Da sich die Haidparksiedlung in vergleichbarem Abstand von der WKA wie die Auensiedlung befindet und ähnliche Ausbreitungsbedingungen herrschen, kann hier der gleiche Immissionspegel von 32 B(A) durch das Windrad angesetzt werden. Der zulässige Immissionsrichtwert für die WKA nach der TA Lärm beträgt im Allgemeinen Wohngebiet Haidparksiedlung 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) nachts. Die gesetzlichen Anforderungen zum Lärmschutz an die Windenergieanlage werden somit erfüllt.

Darüber hinaus muss die Vorbelastung durch die BAB im Osten und im Norden bei einer Abschätzung, ob die WKA zu Beeinträchtigungen der Anwohner führt, mitberücksichtigt werden. Die Lärmsituation ist auch hier wieder vergleichbar mit der Auensiedlung östlich der A 9. Die Vorbelastung durch die beiden Autobahnen beträgt lt. Berechnung des Gutachters in den Siedlungen ca. 50 dB(A). Eine zusätzliche Lärmquelle, die 23 dB(A) unter dem bestehenden Immissionspegel liegt, ist dabei nicht mehr wahrnehmbar. Die Windkraftanlage führt somit nicht zu einer wahrnehmbaren Erhöhung des Immissionspegels in der Haidparksiedlung und zu keiner Beeinträchtigung der Anwohner im nördlichen Freimann.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.