1,6 Promille und unter Drogen auf Münchner Radweg: Pedelec-Fahrer verletzt Kind

Ein Pedelec-Fahrer erfasst einen zwölf Jahre alten Fußgänger, der ins Krankenhaus muss. Der Radler hatte etwa 1,6 Promille und zudem Drogen im Blut.
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Unfall auf dem Radweg: Der 26-jährige Pedelecfahrer wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt. (Symbolbild)
Unfall auf dem Radweg: Der 26-jährige Pedelecfahrer wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt. (Symbolbild) © imago/Waldmüller

Laim - Auf dem Fahrradweg entlang der Fürstenrieder Straße hat am Dienstag ein Pedelecfahrer einen zwölf Jahre alten Jungen erfasst, der in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ins Krankenhaus kam. 

Wie die Polizei weiter berichtet, war der 26-jährige Münchner auf seinem Rad in Schlangenlinien in Richtung Laimer Platz unterwegs, als er mit dem Lenker gegen den Oberkörper des ebenfalls in München wohnenden Jungen stieß, der gerade den parallel verlaufenden Gehweg in entgegengesetzter Richtung passierte.

Zwölfjähriger muss leicht verletzt ins Krankenhaus

Beide Personen seien bei dem Zusammenstoß verletzt worden, so die Polizei. Der 26-Jährige bedurfte demnach nach seinem Sturz keiner weiteren medizinischen Versorgung, während der Junge leicht verletzt wurde. Zeugen, die den Unfall beobachtet hatten, alarmierten die Polizei und den Rettungsdienst.

Pedelecfahrer angezeigt: 1,6 Promille und Drogen im Blut

Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch und drogentypische Auffälligkeiten bei dem 26-Jährigen fest. Aus diesem Grund wurde eine Blutentnahme bei dem Pedelecfahrer veranlasst. Laut einem Alkoholschnelltest hatte er etwa 1,6 Promille und zudem Drogen im Blut.

Der 26-Jährige wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt. Die Münchner Verkehrspolizei ermittelt weiter.

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13 Kommentare
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  • Wickie712 am 27.03.2025 06:43 Uhr / Bewertung:

    Gute Besserung dem Jungen.

    Die Fürstenrieder Str. mit ihrem Umbau ist schon manchmal grenzwertig, keine vernünftige Gehweg und Radwegtrennung. Und jede Woche gefühlt beim KFZ Verkehr auch eine neue Spurführung. Die LZA sind ebenfalls genau zu beobachten.

    Dem Radfahrer kann man nur sagen, wer sich "vorsätzlich" mit Rauschmittel betäubt, hat kein Fahrzeug zu führen. Wenn es dein Fahrrad war, dann gehört es Dir entzogen, verkauft oder dem Jungen geschenkt. Zudem die üblichen Wiedergutmachungen.

    § 323 a StGB sollte entsprechend angewendet werden.

  • Hanswurst am 26.03.2025 19:47 Uhr / Bewertung:

    Erstmal gute Besserung dem verletzten Jungen.
    1,6 Promille heisst auch auf dem Fahrrad MPU und Entzug des Führerscheins, wenn er einen hat. Dazu kann er Probleme mit der Haftpflichtversicherung bekommen.

  • tutwaszursache am 26.03.2025 18:56 Uhr / Bewertung:

    Gute Besserung an den Jungen und hoffentlich wird der Rowdy angemessen bestraft.

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