Stadtrat: Neue Satzung für Krippen

Der Stadtrat hat die Rechte von Eltern auf Arbeitssuche gestärkt. Dafür ist der Wechsel in eine andere Einrichtung nicht mehr so leicht, wenn das Kind einen Platz bekommen hat
von  Abendzeitung
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Symbolbild © dpa

Der Stadtrat hat die Rechte von Eltern auf Arbeitssuche gestärkt. Dafür ist der Wechsel in eine andere Einrichtung nicht mehr so leicht, wenn das Kind einen Platz bekommen hat

MÜNCHEN Ein Krippenplatz ist für viele Familien wie ein Sechser im Lotto. Umso wichtiger, dass die Vergabe der begehrten Plätze nach schlüssigen und fairen Kriterien erfolgt. Gestern hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats die Satzung für städtische Krippen geändert. Die wichtigsten Neuerungen:

Für Eltern, die auf der Suche nach einem neuen Job sind, ist es ein Teufelskreis. Sie finden oft keine Arbeit, bis sie einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs vorweisen können. Doch bislang waren ihre Interessen in der Krippensatzung nicht konkret berücksichtigt. Das ist jetzt anders, die so genannte „ Dringlichkeitsstufe 2 “ wurde neu gefasst. Dort sind sie nun gleichgestellt mit Eltern, die arbeiten, eine Ausbildung machen oder sich in Qualifizierungsmaßnahmen befinden. Einzige Voraussetzung: eine Bestätigung der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München, „dass sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen“. In Dringlichkeitsstufe 1 finden sich wie bisher Kinder, deren Eltern „Hilfe zur Erziehung“ brauchen, weil sie überfordert sind.

Bisher konnten Eltern Vormerkungen für Krippen auch dann aufrecht erhalten, wenn sie ihr Kind bereits in einer Einrichtung untergebracht haben. Damit ist es nun vorbei: Künftig werden alle anderen Vormerkungen gelöscht, wenn ein Kind einen Platz bekommt. Erstmals ist auch das Prinzip in der Satzung fixiert: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer sich also zuerst vormerken lässt, hat Vorrang.

Und noch etwas ist formal festgeschrieben worden: Eigentlich scheiden Kinder aus der Krippe aus, wenn sie drei Jahre alt werden. Doch jetzt heißt es in der Satzung: In Ausnahmefällen kann das Kind bis zum Übertritt in eine andere Einrichtung bleiben.

Julia Lenders

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