Stadtrat: Neue Satzung für Krippen
Der Stadtrat hat die Rechte von Eltern auf Arbeitssuche gestärkt. Dafür ist der Wechsel in eine andere Einrichtung nicht mehr so leicht, wenn das Kind einen Platz bekommen hat
MÜNCHEN Ein Krippenplatz ist für viele Familien wie ein Sechser im Lotto. Umso wichtiger, dass die Vergabe der begehrten Plätze nach schlüssigen und fairen Kriterien erfolgt. Gestern hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats die Satzung für städtische Krippen geändert. Die wichtigsten Neuerungen:
Für Eltern, die auf der Suche nach einem neuen Job sind, ist es ein Teufelskreis. Sie finden oft keine Arbeit, bis sie einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs vorweisen können. Doch bislang waren ihre Interessen in der Krippensatzung nicht konkret berücksichtigt. Das ist jetzt anders, die so genannte „
Bisher konnten Eltern
Und noch etwas ist formal festgeschrieben worden: Eigentlich scheiden Kinder aus der Krippe aus, wenn sie drei Jahre alt werden. Doch jetzt heißt es in der Satzung: In Ausnahmefällen kann das Kind bis zum
Julia Lenders
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