Stadt will härter gegen illegales Vermieten vorgehen

München verschärft den Kampf gegen illegale Untervermietung. Andere Städte wie Dortmund knicken im Streit mit AirBnB und Co. dagegen ein.
Florian Zick |
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Couchsurfing ja, Hotel light nein - die Stadt sagt Zweckentfremdern den Kampf an.
dpa Couchsurfing ja, Hotel light nein - die Stadt sagt Zweckentfremdern den Kampf an.

München - Eigentlich ist die Idee durchaus charmant: Einheimische vermieten ihre Couch oder ihr Gästezimmer an Touristen unter. Die zahlen dafür wie für ein Hotelzimmer, bekommen im Gegenzug den Urlaubsort aber aus erster Hand erklärt - Geheimtipps für Restaurants und Lieblingsplätze inklusive.

Buchungsportale wie AirBnB, Wimdu oder 9flats machen mit dieser Geschäftsidee ihr Geld. Nur leider: Vor allem in größeren Städten wird dieses sogenannte Homesharing-Konzept mittlerweile auch häufig missbraucht.

Windige Geschäftemacher wittern das schnelle Geld. Sie mieten Wohnungen an, nur um diese dann teuer als Ferienwohnung untervermieten zu können. Dem regulären Mietmarkt wird der Wohnraum dadurch einfach entzogen.

In einer ohnehin schon von Wohnungsnot geplagten Stadt wie München ist das kein Kavaliersdelikt. Die Stadt verschärft deshalb nun auch den Kampf gegen illegale Untervermietungen. "Nur so kann es uns gelingen, Wohnraum für die Münchner zu sichern", sagt Christian Müller, Sozialexperte der SPD-Stadtratsfraktion.

In der Sitzung des Sozialausschusses will der Stadtrat am Donnerstag die kommunale Satzung gegen Zweckentfremdung um die seit Mitte des Jahres in Bayern zulässigen Höchststrafen ergänzen.

Dortmund behandelt AirBnB wie ein Hotel

Wer in München eine Wohnung illegal untervermietet, soll dafür künftig bis zu 500.000 Euro Bußgeld zahlen müssen. Bislang war Zweckentfremdung nur mit maximal 50.000 Euro bedroht. Zudem sollen Wohnungen nur noch höchstens acht Wochen im Jahr untervermietet werden können.

Die Stadt München will den mühsamen Kampf gegen AirBnB und Co. also nicht aufgeben. Andere Städte gehen da einen anderen Weg. Zweckentfremdung nachzuweisen ist kompliziert und aufwendig. Die Stadt Dortmund ist mit AirBnB deshalb kürzlich einen Deal eingegangen.

In Dortmund fällt vom kommenden Jahr an auch bei AirBnB-Übernachtungen eine Bettensteuer in Höhe von 7,5 Prozent an. Das Buchungsportal wird künftig also behandelt wie ein normales Hotel. Davon profitieren letztlich beide Seiten: Die Stadt bekommt Geld, AirBnB hat den Zweckentfremdungs-Ärger vom Hals.

In München ist diese Regelung keine Option. Hier gibt es generell keine Bettensteuer. Nach einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Stadtrat vor ein paar Jahren davon Abstand genommen, eine solche Abgabe einzuführen.

Den Dortmunder Kompromiss mit der Bettensteuer versteht man im Münchner Rathaus aber ohnehin als Einknicken vor den Homesharing-Plattformen. Wenn jemand ohne Erlaubnis seine Wohnung zu gewerblichen Zwecken untervermietet, "dann ist das schlicht und ergreifend kriminell", sagt Stadtrat Christian Müller. Deshalb müsse man so etwas auch nachgehen.

Hier werden Zweckentfremdungen also weiter verfolgt. AirBnB ist das gar nicht recht. Die Internet-Plattform hat deshalb alle Stadträte angeschrieben. Man verfolge die geplante Verschärfung mit "großer Sorge", steht in dem Brief. Ob das den Beschluss verhindert? Wohl eher nicht.

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