Stadt erlaubt Büros als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Stadt erlaubt es offiziell, Geflüchtete aus der Ukraine in Büroräumen oder Praxen unterzubringen.
von  AZ
Geflüchtete aus der Ukraine dürfen jetzt in München auch in Büros oder Praxen untergebracht werden.
Geflüchtete aus der Ukraine dürfen jetzt in München auch in Büros oder Praxen untergebracht werden. © Bernd Wackerbauer

München - Geflüchtete aus der Ukraine dürfen in München jetzt auch in Büros, Praxen oder in kleineren Gewerbeobjekten untergebracht werden. Das teilt die Lokalbaukommission auf ihrer Webseite mit. Dies sei "auch ohne Baugenehmigung oder förmliche Nutzungsänderung" für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich. Als Voraussetzung gelte aber, dass Brandmelder und gesicherte Rettungswege vorhanden seien. Nicht erlaubt sind Keller oder Lagerräume. 

Geflüchtete in Büros: Klarheit gefordert

Der Entscheid fiel, weil die Firma TWS Partners aus München zwei Familien aus der Ukraine zwei leerstehende Büroräume mit Teeküche und Toiletten gratis zur Verfügung gestellt hatte. Gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) wollte die Firma dann bei der Stadt die rechtliche Lage klären. 

Keine Zweckentfremdung mehr

"Gewerbeflächen kamen nicht in Frage, da es sich bei deren Nutzung um eine rechtswidrige Zweckentfremdung gehandelt hätte", sagt BVMW-Sprecher Achim von Michel. Die Stadt hat aber nun eine Duldung ausgesprochen und damit die Möglichkeit gegeben, entsprechende Büroräume zur Unterbringung von Geflüchteten anzubieten. 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.