Spüler sticht auf Chefin ein

  Nach einer Abmahnung geht der 35-Jährige mit einem Küchenmesser auf die Frau los. Erst mehreren Zeugen gelang es, den Mann von der stark blutenden Frau wegzureißen.  
Steffi Heckl |
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Auf dem Weg von der Vorführzelle in den Gerichtssaal: Der Angeklagte Angelov M.. Links: Ex-Freundin Anna S.
Torsten Huber Auf dem Weg von der Vorführzelle in den Gerichtssaal: Der Angeklagte Angelov M.. Links: Ex-Freundin Anna S.

Nach einer Abmahnung geht der 35-Jährige mit einem Küchenmesser auf die Frau los. Erst mehreren Zeugen gelang es, den Mann von der stark blutenden Frau wegzureißen.

München - Immer wieder wurde der 35-jährige Spüler Thomas S. wegen seiner Arbeitsweise abgemahnt – dann griff er zum Messer.

Elf Zentimeter lang war die Klinge, mit der er im Frühling 2010 auf seine Chefin Bettina K. (56) losging und sie dabei fast ermordete. S. arbeitete für ihren Catering-Service auf der Messe. Nachdem ein Standbesitzer Bettina K. anrief und sich über das Verhalten des Angeklagten beschwerte, suchte die das Gespräch mit ihm. Zusammen mit ihrer Projektleiterin konfrontierte sie ihn mit dem Vorwurf, er würde Messebesucher anpöbeln und zu langsam arbeiten. Da flippte der Mann aus, lief in die Küche, schnappte sich ein Messer und attackierte sein Chefin. Ehe diese reagieren konnte, lag Thomas S. schon auf ihr und stach mehrmals auf ihren Kopf ein.

Erst mehreren Zeugen gelang es, den Mann von der stark blutenden Frau wegzureißen. Er wurde verhaftet, sitzt in der Psychiatrie. Beim ersten Prozesstag flüchtet sich der Mann wortreich in Erklärungen und Verharmlosungen. Er habe ja nicht in gefährliche Zonen gestochen, behauptet er. Sich extra den Kopf ausgesucht, damit keine lebenswichtigen Organe getroffen werden. Erst der Richter macht ihm klar, dass ein Stich in den Kopf leicht tödlich enden könne.

Der Angeklagte berichtet, dass bei ihm die Sicherungen durchgebrannt seien als die Kündigung drohte. Er habe sich an seiner Chefin rächen, ihr Angst einjagen wollen. Tatsächlich ist K. seit dem Angriff in psychologischer Betreuung, hat Angst vor dem Angeklagten. Im Gericht erscheint sie nicht, lässt sich durch ihre Anwälte vertreten. Das Urteil wird gegen Ende der Woche erwartet.

 

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