Sprung in den Badesee: Ingenieur gelähmt

Ein Ingenieur prallt auf einen Felsen und sitzt jetzt im Rollstuhl. Seine Krankenkasse will die Behandlungskosten von der Gemeinde zurück, die für den Badesee verantwortlich ist.
John Schneider |
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München - Sein Sohn hat ihm das Leben gerettet. Sven S. (45) ist am 19. Juli 2005 im Großen Alpsee bei Immenstadt im Allgäu baden gegangen. Bis zu den Knien ist der Mann ins Wasser gewatet, dann will er eintauchen. Da passiert es: Der Ingenieur aus Uhldingen am Bodensee prallt gegen einen Felsen oder Stein und verletzt sich schwer.

Hilflos treibt er im Wasser und wäre wohl ertrunken, wenn sein damals 15-jähriger Filius die Situation nicht erkannt und ihn gemeinsam mit einem Freund aus dem Seewasser gezogen hätte.

Bald ist klar, dass Sven S. nie wieder laufen kann. Bei dem Badeunfall ist die Halswirbelsäule derart schwer verletzt worden, dass er von der Hüfte abwärts gelähmt bleibt. Er wird den Rest seines Lebens im Rollstuhl verbringen.

„Ein tragischer Fall“, sagt Richterin Maria Vavra. Ein Fall, der jetzt auch sie und den 1.Senat des Oberlandesgerichts beschäftigt.

Denn die Krankenkasse von Sven S. glaubt, dass die Stadt Immenstadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Ihrer Ansicht nach ist ihr Mitglied beim Sprung in den See mit dem Kopf auf einen Felsbrocken geprallt, den die Gemeinde dort für eine Badeinsel aufgeschüttet hatte. Ohne auf die Gefahr hinzuweisen.

230.000 Euro hat die BKK für die Behandlung und Pflege von Sven S. bislang aufgewendet. Das Geld will sie zurück – und darüber hinaus feststellen lassen, dass die Gemeinde auch für künftige Kosten aufzukommen hat.

Doch die Immenstädter Offiziellen haben sich in erster Instanz am Kemptener Landgericht durchgesetzt. Und haben auch beim Münchner Oberlandesgericht gute Karten.

Zwar erklärt der Gutachter am Donnerstag vor Gericht, dass die wahrscheinlichste Variante tatsächlich ein Aufprall auf einen stehenden Felsen sei. Aber der Chirurg kann nicht ausschließen, dass sich der Mann die Verletzung durch einen festen Gegenstand auf dem Seegrund zugezogen hat. In diesem Fall träfe die Gemeinde keine Schuld.

Allein diese Möglichkeit reicht dem Senat, um Zweifel zu bekommen. Zumal die Darstellungen des Opfers widersprüchlich gewesen sind: Sven S. hatte verschiedene Unfallstellen genannt und erklärt, dass er sich ins Wasser habe gleiten lassen. Das hätte nach Ansicht des Gutachters aber nicht gereicht, um sich so schwer zu verletzen. So wird die Krankenkasse auf ihren Kosten sitzen bleiben. Das Urteil kommt am 15.März.

 

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