Spielhalle nicht genehmigt: Betreiber will Millionen

Entertainment-Center am Frankfurter Ring: Die Verwaltung hatte einen Imageverlust befürchtet. Jetzt haben die verhinderten Betreiber geklagt.
John Schneider |
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München Das kann teuer werden: Die Stadt muss vor Gericht beweisen, dass ihre Entscheidung am Frankfurter Ring keine weitere Spielhalle zuzulassen, in Ordnung war. Falls das nicht gelingt, droht eine Millionen-Entschädigung für den verhinderten Betreiber.

Der Hintergrund: Am Frankfurter Ring wollte ein Spielhallen-Unternehmen ein Entertainment-Center mit vier bis sechs Spielhallen eröffnen, in denen jeweils zwölf Spielgeräte stehen sollten. Zu diesem Zweck wurde ein Vorentscheid zur Nutzungsänderung eingereicht. Das war am 5. Januar 2010.

Die Stadtverwaltung reagierte schnell, aber nicht im Sinne des Antragstellers. Bereits 13 Tage später erreichte das Unternehmen die Ablehnung der Behörde. Begründung: Eine neue Spielhalle führe zu einem „trading-down-effect“, also einem Imageverlust des Gewerbegebietes.

Der Antragsteller zog vor Gericht – und blitzte ab. Eine richtige Entscheidung der Stadt, fand das Verwaltungsgericht. Allerdings hatte das Urteil einen Schönheitsfehler. Das Gericht dachte offenbar, dass der Betreiber mit vier bis sechs verschiedenen Spielhallen an den Start gehen wollte.

Ein Missverständnis, das vom Verwaltungsgerichtshof aufgeklärt wurde. Der Kläger bekam recht, weil er eigentlich nur ein Entertainment-Center in vier bis sechs Räumen einrichten wollte. Allerdings war da bereits alles zu spät. Mit dem Glücksspiel-Staatsvertrag von 2012 war das Entertainment Center nicht mehr realisierbar.

Also will der Betreiber von der Stadt entschädigt werden. Es sei nicht einzusehen, dass bei zwei fast identischen und gegenüberliegenden Gewerbegebieten am Frankfurter Ring nur auf einer Seite Spielhallen problemlos genehmigt werden. Gegenargument der Stadt: Man müsse den einmal gemachten „Blödsinn ja nicht noch wiederholen“.

Zehn Millionen Euro wie vom Kläger gefordert, sind allerdings reichlich optimistisch, machte Richter Frank Tholl klar. Sowohl der Termin der Eröffnung, als auch die Höhe der Gewinne seien allzu optimistisch angesetzt worden.
Die Parteien bekommen jetzt Gelegenheit, sich gütlich auf eine Summe zwischen einer (Angebot der Stadt) und fünf Millionen Euro (Vorschlag des Klägers) zu einigen. Ansonsten wird das Gericht am 4. März entscheiden.

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