Spanner filmt heimlich Frau durchs Fenster
MÜNCHEN - Der Traum von der großen Liebe bringt Bäcker Thomas R. (30) immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Jetzt steht er erneut vor dem Münchner Amtsgericht. Der Vorwurf: Verletzung des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ durch Bilder. Er hatte heimlich durchs Fenster eine Frau beim Ausziehen gefilmt.
Thomas R. gibt alles zu: „Ja. Das stimmt so. Es war reiner Zufall. Ich musste mal. Bin ins Gebüsch. Als ich die Frau sah, habe ich einfach draufgehalten.
So zwei bis drei Minuten.“ Die Frau bemerkte nichts. Anscheinend gefiel ihm die schöne Unbekannte so gut, dass er immer wieder vor ihrem Fenster auftauchte. „Ich bin ab und zu vorbeigegangen“, so der Angeklagte. Am Abend des 20. November 2011 wurde er von der Frau entdeckt.
Sie alarmierte sofort die Polizei, der Bäcker konnte noch in Tatortnähe festgenommen werden. Die Polizisten stellten einen Panasonic Camcorder und drei Speicherkarten sicher. Bei der Kripo ist Thomas R. bereits bekannt: Im Dezember 2009, gegen 23.18 Uhr, schlich er sich in der Nähe der S-Bahn-Station Schleißheim von hinten an eine junge Frau heran.
Er trug Tarnhose, Anorak, Mütze und Schal. Er griff die Kapuze der Frau, stülpte sie ihr über den Kopf und wollte sein Opfer ins Gebüsch zerren. Die Kampfsportlerin schlug ihn in die Flucht. Auch der zweite Sex-Überfall am zweiten Weihnachtsfeiertag schlug fehl. Diesmal zog er dem Opfer einen rosa Kopfkissenbezug über den Kopf.
Die Frau schrie – der Angeklagte floh. Die alarmierte Polizei nahm Thomas R. in Tatortnähe fest. Sieben Kondome fanden die Beamten bei ihm. Das Urteil damals: zwei Jahre mit Bewährung. Seine Erklärung ist erstaunlich: „Ich wollte sie nur erschrecken, um mit ihnen so ins Gespräch zu kommen, wenn wir über den Blödsinn reden, den ich gemacht habe.“
Ein Gerichtsgutachter attestiert dem Angeklagten, der einen IQ von 118 hat, ein „gestörtes Verhältnis“ zu Frauen. Anwältin Heidi Pioch sagt: „In seinem Leben hatte er nur zwei Beziehungen. Das waren Prostituierte, die haben ihn ausgenommen.“ Und: „Meinem Mandanten fällt es schwer, Frauen anzusprechen. Er sucht die große Liebe, hat aber absolut die falschen Strategien gewählt. Er ist keiner von den schlimmen Sexualtätern, die in Haft gehören.“ Der Richter drückt ein Auge zu. Urteil: 9000 Euro Strafe (150 Tagessätze) in Raten.
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