Später Erfolg: Bankraub nach fast 20 Jahren aufgeklärt

Acht Monate vor der Verjährungsfrist von 20 Jahren hat die Polizei zwei Bankräuber erwischt. Sie hatten im Jahr 1991 eine Bank in Lochhausen überfallen.
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Die Polizei führt einen Verdächtigen ab (Symbolbild)
Bundespolizei/Symbolbild Die Polizei führt einen Verdächtigen ab (Symbolbild)

Acht Monate vor der Verjährungsfrist von 20 Jahren hat die Polizei zwei Bankräuber erwischt. Sie hatten im Jahr 1991 eine Bank in Lochhausen überfallen.

München - Später Erfolg für die Münchner Polizei: Anhand des "Automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystems" (AFIS) konnte ein Raub, der fast 20 Jahre zurückliegt, aufgeklärt werden. Am 20.12.1991 betraten zwei maskierte Männer eine Bank im Bereich Lochhausen. Während einer der Täter mit einer Schusswaffe eine Kassiererin bedrohte und Geld forderte, hielt der zweite, ebenfalls bewaffnete Täter, die Kunden sowie das übrige Bankpersonal in Schach, berichtet die Polizei.

Nachdem den Tätern mehrere Tausend D-Mark übergeben wurden, flüchteten sie aus der Bank. Sie liefen zu einem in der Nähe abgestellten VW-Bus. Unter den Geldscheinen konnte die Bank ein sog. „Security-Pac“ beilegen. Als die Täter vor dem VW-Bus waren, expolierte dieses „Security-Pac“ und roter Rauch stieg auf. Die Räuber ließen die Tüte mit dem Geldscheinen fallen und flüchteten mit dem Bus, in dem ein dritter Mittäter wartete.

Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief negativ. Am Tatort konnte ein Fingerabdruck gesichert werden. Mit einem AFIS-Abgleich konnte nun der Fingerabdruck zweifelsfrei einem Täter zugeordnet werden. Der mittlerweile 41-jährige und bei Tatausführung 22-jährige Mann konnte nun von Beamten der Polizeiinspektion 45 (Pasing) festgenommen werden. Der 41-Jährige legte ein Geständnis ab und gab Hinweise auf seine beiden Mittäter.

Eine 41-jährige Österreicherin, die zur damaligen Tatzeit 20 Jahre alt war und ein 40-jähriger Deutscher, der zur Tatzeit 19 Jahre alt war, konnten daraufhin beide in Kienberg im Chiemgau festgenommen werden. Beide Festgenommenen gestanden die damalige Tat. Sie gaben als Motiv ihre damals schlechte Finanzsituation an. Da gegen die beiden keine Haftgründe vorlagen, wurden sie nach ihrer Vernehmung wieder entlassen. Gegen den 41-jährigen, der aufgrund seiner Fingerspur festgenommen wurde, wurde ein Haftbefehl erlassen.

Die Tat konnte somit acht Monate vor ihrer 20-jährigen Verjährungsfrist aufgeklärt werden.

 

 

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