Soldat zerschießt Auto - Staat will Geld
MÜNCHEN - Der Bundeswehreinsatz im Kosovo hatte für Oberfeldwebel Klaus B. (30, Identität geändert) vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht ein Nachspiel: Exakt 1383 Euro und 47 Cent soll er an die Staatskasse überweisen.
Der Grund für die Forderung : Seine Maschinenpistole (Typ MP 7, Heckler & Koch) war im Armee-Geländewagen „Wolf“ losgegangen. Verletzt wurde zum Glück niemand. Zwei Kugeln durchschlugen aber das Innere des Wagens.
In voller Uniform und einer schwarzen Sporttasche (darin steckte die Maschinenpistole) kam der Oberfeldwebel mit seinem Anwalt Willi Weber in den Sitzungssaal 3. Der Vorsitzende Richter Gerd-Michael Köhler, selbst ehemaliger Hauptmann und promovierter Jurist, sagte, dass er sich mit Waffen auskenne – und strahlte merklich, als er das schwarze Schnellfeuergewehr in die Hand nehmen durfte.
Und dann erklärte der Oberfeldwebel, wie es zu dem Zwischenfall im März 2007 kommen konnte: „Ich war als Personenschützer und Feldjäger eingesetzt. Der Wagen stand. Ich wollte Karten aus dem Fach an der Fahrertürseite holen, nahm mit der linken Hand erst die Waffe aus dem Fach. Dabei muss sich die Sicherung gelöst haben. Ich bemerkte es nicht.“
Als der Soldat dann die Waffen in die rechte Hand nehmen wollte, um sie im Wagen abzulegen, lösten sich die Schüsse. Deshalb meinte sein Verteidiger Weber: „Hier liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.“ Deshalb müsse sein Mandant den Schaden nicht bezahlen. Vielmehr liege es an der Waffenkonstruktion. Der Sicherungshebel lässt sich nämlich nach oben und nach unten entsichern. Und weil das Seitenfach in der Autotür mit Noppen gefüttert ist, bleibe dieser Hebel oft beim Rausziehen hängen – und die Pistole ist entsichert. Inzwischen wurden die Autos umgebaut. Die Waffen werden nun in einer Mittelkonsole abgelegt.
Der Richter regte einen Vergleich an: 700 Euro in Raten. Und er ermahnte den Soldat: „Als Personenschützer hätte Ihnen so etwas aber nicht passieren dürfen.“
Torsten Huber
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