Snapchat-"Todesliste" an Münchner Mittelschule: Polizei ermittelt gegen zwei Schüler

An einer Münchner Mittelschule sorgt eine auf Snapchat veröffentlichte handgeschriebene "Todesliste" für Aufregung: Zwei Schüler stehen nun im Fokus der Ermittlungen, die Polizei prüft strafrechtliche Konsequenzen und mögliche Kosten – und will potenziell Betroffene gezielt beraten.
Hüseyin Ince
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Geht es um Todeslisten oder Waffeneinsatz, rückt die Polizei massiv an.
Geht es um Todeslisten oder Waffeneinsatz, rückt die Polizei massiv an. © IMAGO/Michael Nibel

Zwei Lehrer einer Mittelschule haben am Donnerstagabend eine Anzeige bei der Neuhauser Polizei erstattet. Der Grund war gerade nach der mutmaßlichen Amoktat von Schongau brisant: Auf Snapchat ist eine handgeschriebene Todesliste veröffentlicht worden. "Es waren genaue Beschreibungen dabei, mit welchen Waffen welche Person getötet werden sollte", sagte ein Polizeisprecher.

Aufruf zu und Androhung von Gewalt sind eindeutige Straftaten. Die Polizei zögerte nicht lange. Durch die Veröffentlichung auf Snapchat konnten die Beamten noch am selben Abend die Urheber der Liste finden. Es handelte sich um zwei Schüler, 16 und 17 Jahre alt. Beide wurden nach 22 Uhr an der Wohnadresse von einem der beiden festgesetzt.

Auch die originale "Todesliste" taucht auf

Bei der Vernehmung gaben die Teenager zu, die Liste verfasst und veröffentlicht zu haben. Jedoch sollte das ein Scherz sein, so gaben sie es an. Bei einer Hausdurchsuchung konnten die Beamten zudem die handgeschriebene "Todesliste" finden. Waffen oder sonstige Gegenstände, die darauf deuten, dass es die Jugendlichen mit dem Aufruf zu und die Androhung von Gewalt doch ernst gemeint haben könnten, fanden die Beamten hingegen nicht.

Wessen Name auf der Liste stand, sagte die Polizei nicht. Offenbar waren aber auch Schüler darunter. Denn Beamte der Münchner Polizei werden laut Pressesprecher in den nächsten Tagen eine sogenannte Gefährdetenansprache halten. Sie werden also die Schüler der Neuhauser Mittelschule vor Ort beraten, wie sie sich in solchen Fällen am besten verhalten.

Was geschieht mit den Einsatzkosten?

Die beiden Teenager wurden angezeigt. Gegen sie wird nun wegen Störung des öffentlichen Friedens sowie wegen Androhung von Straftaten ermittelt – strafbar gemäß Paragraf 125 StGB. Es werde in solchen Fällen auch geprüft, so die Polizei, ob die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden könnten.

Die Beamten ermutigen gleichzeitig dazu, Hinweise auf Straftaten oder die Androhung von Gewalt unverzüglich bei der Polizei zu melden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.