SMS-Mord: Lebenslange Haft für Münchner Koch

Das Landgericht Augsburg hat entschieden. Der Münchner Koch, der seine Freundin mit einem Fleischermesser brutal getötet hat muss lebenslantg hinter Gitter.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der 37-Jährige Regayit K. aus München nimmt am 18.03.2013 in Augsburg seinen Platz auf der Anklagebank im Verhandlungsraum des Landgerichts Augsburg ein.
dpa Der 37-Jährige Regayit K. aus München nimmt am 18.03.2013 in Augsburg seinen Platz auf der Anklagebank im Verhandlungsraum des Landgerichts Augsburg ein.

Das Landgericht Augsburg hat entschieden. Der Münchner Koch, der seine Freundin mit einem Fleischermesser aus Eifersucht brutal getötet hat muss lebenslantg hinter Gitter.

Augsburg – Er hat seine 20-jährige Freundin mit einem Fleischermesser regelrecht niedergemetzelt – nun hat das Landgericht Augsburg den angeklagten Münchner Koch zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Der 37-Jährige habe nicht nur der Frau das Leben genommen, sondern auch dem heute einjährigen gemeinsamen Sohn die Mutter, betonte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner in der Urteilsbegründung am Montag.

Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwältin und der drei Anwälte der Angehörigen des Opfers. Die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten die Tat nur als Totschlag gewertet und zwölf Jahre Haft verlangt; sie kündigen Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Auslöser der Bluttat war, dass die in Augsburg lebende Frau dem Mann per SMS die Trennung mitgeteilt hatte. Zudem kündigte sie an, dass er kein Kontakt zum Kind mehr haben werde. Unmittelbar nach dem Verbrechen hatte der Mann selbst die Polizei gerufen und sich festnehmen lassen.

Der Koch war am 1. Juli 2012 nach seiner Arbeit mit zwei Messern im Rucksack per Bahn von München nach Augsburg gefahren. Das Tatmesser soll er vorher extra noch geschliffen haben. In der Wohnung seiner Freundin kam es zum Streit. Der Mann hatte dann die 20-Jährige erst niedergestochen und ihr dann den Hals bis zur Wirbelsäule durchgeschnitten. Die Frau verblutete. Der drei Monate alte Sohn des Paares war damals in einem Nebenzimmer.

Die Beziehung des Paares, das sich ein Jahr zuvor über ein Internetportal kennengelernt hatte, war durch gegenseitige Eifersucht geprägt. Immer wieder soll es deshalb zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Unmittelbar vor der Bluttat soll der Mann der Frau gesagt haben: „Ich töte dich und gehe ins Gefängnis.“ Sie soll erwidert haben: „Glaubst du, ich habe Angst?“.

Das Gericht ging davon aus, dass die Frau die Drohung nicht ernst nahm und bei der Messerattacke deswegen immer noch arg- und wehrlos war. Der Mann habe trotz des vorhergehenden Dialogs unvermittelt und überraschend zugestochen.

Die Verteidiger hatten dies gegenteilig beurteilt und das Mordmerkmal der Heimtücke bestritten. Doch Richter Wiesner sagte: „Wir haben einen geradezu klassischen Fall eines Heimtücke-Mordes.“

 

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.