SMS-Mord: lebenslang für Münchner Koch?

Weil er seiner 20 Jahre alten Freundin die Kehle durchgeschnitten hat, soll ein Münchner Koch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden.
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Der 37-Jährige Regayit K. aus München nimmt am 18.03.2013 in Augsburg seinen Platz auf der Anklagebank im Verhandlungsraum des Landgerichts Augsburg ein. Der Münchner soll seiner Freundin in Augsburg die Kehle durchgeschnitten haben.
dpa 2 Der 37-Jährige Regayit K. aus München nimmt am 18.03.2013 in Augsburg seinen Platz auf der Anklagebank im Verhandlungsraum des Landgerichts Augsburg ein. Der Münchner soll seiner Freundin in Augsburg die Kehle durchgeschnitten haben.
Der 37-Jährige Regayit K. aus München nimmt am 18.03.2013 in Augsburg seinen Platz auf der Anklagebank im Verhandlungsraum des Landgerichts Augsburg ein. Der Münchner soll seiner Freundin in Augsburg die Kehle durchgeschnitten haben.
dpa 2 Der 37-Jährige Regayit K. aus München nimmt am 18.03.2013 in Augsburg seinen Platz auf der Anklagebank im Verhandlungsraum des Landgerichts Augsburg ein. Der Münchner soll seiner Freundin in Augsburg die Kehle durchgeschnitten haben.

Weil er seiner 20 Jahre alten Freundin die Kehle durchgeschnitten hat, soll ein Münchner Koch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Augsburg – Weil er seiner 20 Jahre alten Freundin die Kehle durchgeschnitten hat, soll ein Münchner Koch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Diese Strafe haben die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Angehörigen des Opfers am Montag im Prozess vor dem Landgericht Augsburg gefordert. Die Verteidiger des 38-Jährigen werteten die Bluttat hingegen als Totschlag und plädierten für zwölf Jahre Gefängnis.

Der Mann war am 1. Juli 2012 mit zwei Messern im Rucksack per Bahn von München nach Augsburg gefahren und hatte seine junge Freundin in deren Wohnung bei einem Streit erst niedergestochen und ihr dann den Hals durchgeschnitten. Die Frau verblutete. Der drei Monate alte Sohn des Paares war damals in einem Nebenzimmer.

Auslöser der Bluttat soll gewesen sein, dass die Frau zuvor dem Mann per SMS die Trennung mitgeteilt hatte. Zudem kündigte sie an, dass er kein Kontakt zum gemeinsamen Kind mehr haben werde. Vor der Bluttat soll der Mann der Frau gesagt haben: „Ich töte dich und gehe ins Gefängnis.“ Sie soll erwidert haben: „Glaubst du, ich habe Angst?“

Die Staatsanwältin glaubt, dass die Frau die Drohung nicht ernst nahm und bei der Messerattacke deswegen immer noch arg- und wehrlos war. Die Verteidiger beurteilen dies genau gegenteilig, weswegen sie das notwendige Mordmerkmal der Heimtücke nicht erkennen. Das Urteil sollte noch am Montag verkündet werden.

 

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