Skurriles Urteil über einen Toten
MÜNCHEN - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss bis zum 4. April eine skurrile Entscheidung treffen. Dann will er verkünden, ob das Volksbegehren gegen den Transrapid zulässig ist – obwohl das Projekt politisch längst beerdigt ist.
„Das Verfahren wird keiner mehr stoppen!“, hieß es am Dienstag beim Gerichtshof.
Weder das Innenministerium noch die Transrapid-Gegner haben sich dafür verantwortlich gefühlt, den Rechtsstreit abzubrechen. Im Gegenteil: „Es wäre schöner, noch eine Entscheidung zu bekommen“, sagte der Vertreter der Transrapid-Gegner, Christoph Degenhart. Mit dem Volksbegehren wollten die Gegner erreichen, dass der Freistaat sich nicht an der Finanzierung beteiligt. Die Staatsregierung sah damit aber die Budget-Hoheit des Parlaments verletzt.
Es geht ums Prinzip
„Wenn das Verfassungsgericht uns Recht gibt, wäre die Direktdemokratie in Bayern gestärkt“, meint Christoph Degenhart. Egal, dass das Volksbegehren nicht mehr stattfindet. Es geht ums Prinzip.
Weiter unklar ist noch, ob die zweite Abstimmung über den Transrapid, der Bürgerentscheid, abgehalten wird. Eine Absage käme für die Stadt sogar teurer, als den Entscheid einfach durchzuziehen (AZ berichtete). OB Christian Ude hatte angedacht, alle Wähler gegebenenfalls per Postkarte über eine Absage zu informieren, 250000 Euro würde das kosten. Dabei gäbe es eine viel günstigere Lösung: Info-Plakate an allen Wahllokalen. lj
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