Skurriles Urteil: Mietminderung nach Schüssen auf Tauben
MÜNCHEN - Die Mieter trauten sich nicht mehr auf ihre Loggia. Der Grund: Jemand hatte dort mit einer Luftdruckwaffe auf Tauben gefeuert. Jetzt befand das Amtsgericht: Ein Grund für Mietminderung.
Wegen Schüssen aus einer Luftdruckwaffe haben Mieter einer Münchner Wohnung vor Gericht eine Mietminderung erstritten. Das Münchner Amtsgericht gab den Bewohnern einem am Montag veröffentlichten Urteil zufolge teilweise Recht. Die Mieter hatten sich nach einem zweimaligen Beschuss ihrer Loggia geweigert, die volle Miete in Höhe von 1520 Euro zu bezahlen und behielten für sechs Monate jeweils 300 Euro ein. Dagegen klagten die Vermieter. Nach deren Auffassung stellten die Mieter den Fall übertrieben dar - als ob sich die Wohnung „in der tiefsten Bronx“ befinde, wo Schießereien an der Tagesordnung seien.
Die Vermieter waren der Meinung, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe. Vermutlich habe ein verärgerter Nachbar auf Tauben geschossen. Gegen die Vögel seien in der Zwischenzeit aber Abwehrvorrichtungen installiert worden, so dass nicht mehr mit weiteren Schüssen gerechnet werden müsse. Der Richter sprach den Mietern dennoch eine Mietminderung zu – wenn auch nur für die Zeit, als es die Taubenabwehr noch nicht gab. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Nutzung der Loggia sowohl durch die Gefahr von Schüssen als auch durch viel Taubenkot erheblich beeinträchtigt gewesen (Az.: 412 C 32850/08).
dpa
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