Silvesterkracher: Das müssen Sie darüber wissen
Alle Jahre wieder - gibt es schwere Unfälle mit illegalen Silvesterkrachern. Woran Sie zugelassene Knallkörper erkennen und worauf Sie achten müssen
München - Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) warnt mit Blick auf die bevorstehenden Silvesterfeiern vor nicht in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern. In Deutschland erlaubte Pyrotechnik sei an einer aufgedruckten Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder einer CE-Zertifizierungsnummer zu erkennen, teilte das LKA am Donnerstag mit.
Wer hierzulande nicht zugelassene Feuerwerkskörper benutze, mache sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Außerdem gefährde er seine Gesundheit, da die meist aus dem östlichen Ausland stammenden Knallkörper sogenannte Blitzknallsätze auf Chloratbasis mit Metallpulverbeimengung enthielten, die in Deutschland in frei verkäuflichen Feuerwerksraketen verboten seien.
Unterdessen wies die Bayerische Schlösserverwaltung erneut darauf hin, dass rund um Bayerns Schlösser, Burgen und Residenzen überhaupt keine Silvester-Kracher verwendet werden dürften.
Zulässigkeit und Verhaltensregeln
Die in Deutschland handelsüblichen pyrotechnischen Gegenstände für Silvester sind in die Kategorie 2, frei ab 18 Jahren, eingestuft. Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, z.B.: Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf von Personen ab 12 Jahren erworben werden.
In diesem Jahr ist der Verkauf pyrotechnischer Artikel für das Silvesterfeuerwerk ab Freitag, 28.12.2012, erlaubt. Die Feuerwerksartikel dürfen jedoch nur am 31.12.2012 und 01.01.2013 abgebrannt werden.
Das rät das Bayerische Landeskriminalamt:
• Feuerwerkskörper nur nach Gebrauchsanwendung abbrennen!
• Feuerwerkskörper nie in den Taschen der Kleidung aufbewahren!
• Wenn Feuerwerkskörper versagen, liegen lassen und nicht nochmals zünden!
• Nie versuchen, Feuerwerk selbst zu basteln!
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