Silvester-Regeln in München: Was ist erlaubt, was verboten?

München - Das alte Jahr wird sich leise und ohne viel Knallerei verabschieden. Aufgrund der Pandemie wird Silvester, ähnlich wie 2020, nicht mit großem Feuerwerk gefeiert. In vielen Städten fällt das Feuerwerk klein oder komplett aus.
Innerhalb des Mittleren Rings sind Böller verboten – auch auf privatem Grund
In München ist das Abbrennen von Silvesterknallern und Böllern, am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt – auch auf privaten Grundstücken, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt.
Allerdings: Das Verbot gilt nur für das "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller". Raketen etwa sind davon ausgenommen. Wer also - warum auch immer - Raketen zu Hause hat, dürfte diese an Silvester auch in der Innenstadt abschießen.
Legal in Deutschland kaufen kann man Raketen dieses Jahr allerdings nicht, da ein Verkaufsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 herrscht. Darunter fallen auch Raketen.
Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines solchen Verbots in dicht besiedelten Gebieten ein. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet auch im privaten Bereich besteht allerdings nicht.
Maximal zehn geimpfte Feiernde dürfen sich treffen
Aus Furcht vor der hoch ansteckenden Coronavirus-Variante Omikron gelten ab dem 28.12. in Bayern zudem verschärfte Regelungen. Darauf hat das Gesundheitsministerium hingewiesen. Vor allem bei privaten Feiern müsse künftig eine Höchstteilnehmerzahl von zehn eingehalten werden – auch wenn alle Beteiligten geimpft oder genesen seien.
Ungeimpft an Silvester: Diese Kontaktbeschränkungen gelten
Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
Alkoholverbot in der Innenstadt
Auf beliebten Plätzen und ihrem weiteren Umfeld gilt ein Verbot von Ansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen. In München sind das laut Stadtverwaltung folgende Bereiche: Innenstadt mit Fußgängerzone und Viktualienmarkt, Baldeplatz, Friedensengel, Olympiaberg und angrenzende Grünflächen, Schloss Nymphenburg sowie Wittelsbacherbrücke, Reichenbachbrücke und Corneliusbrücke. In der Innenstadt mit Fußgängerzone und Viktualienmarkt gilt an Silvester und Neujahr außerdem durchgehend von 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr, ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
Clubs bleiben geschlossen: Tanzveranstaltungen sind verboten
Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumen, gilt die Obergrenze von zehn Personen. Tanzveranstaltungen sind untersagt. Die Polizei führt entsprechende Kontrollen durch.
Sperrstunde an Silvester für Gastronomie aufgehoben
Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, ist die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht vom Freistaat aufgehoben.