Siko: Demonstrantin verklagt Polizei

Weil eine Kontrolle zu lang dauerte, verpasste eine 62-Jährige eine Anti-Nato-Kundgebung.
von  John Schneider

München Im Freistaat weht ein anderer Wind. Das hat eine 62-jährige Frau aus Karlsruhe erfahren müssen, die mit einer Gruppe linker Demonstranten am 1. Februar 2014 zu einer Anti-Siko-Demonstration im Bus anreisen wollte.

Doch vor den Toren Münchens war Schluss. Die Polizei lotste den Bus, der in Stuttgart gestartet war, auf einen Hof der Verkehrspolizei in der Bergsonstraße, um die Personalien zu überprüfen. Die Kontrolle dauerte dann aber über zwei Stunden. Für die Klägerin ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, das auch die Anreise zu einer Veranstaltung schütze.

Auch die Art und Weise der Kontrolle fand sie nicht in Ordnung. Denn die Polizisten kontrollierten nicht nur ihren Ausweis, sondern machten von allen Seiten Fotos von ihr, durchsuchten sie gründlichst: „Und wer zur Toilette wollte, durfte das nur in Begleitung eines Polizeibeamten. Die Toilettentür musste offengelassen werden. Die Toilette habe ich mir deswegen verkniffen.“

Ihr Anwalt argumentierte, dass in anderen Bundesländern solche Kontrollen weniger martialisch ablaufen, blitzte damit bei Verwaltungsrichterin Petra Beck aber ab. „Wir sind in Bayern“, erklärte sie. Da müsse man sich eben an die bayerischen Gesetze halten. Die Kontrolle sei rechtmäßig gewesen, da die Polizei in der Vergangenheit bei der Siko Übergriffe von linken Demonstranten aus dem Stuttgarter Raum registriert hatte.

Der Prozess war bei Redaktionsschluss noch nicht beendet.

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