Sieg der Nachbarn
Nachbarschaftsinteressen vor Gewinnmaximierung eines Immobilien-Investors – was wie ein linker Glaubenssatz klingt, ist die Essenz eines aktuellen Verwaltungsgerichts-Urteils. Altschwabinger hatten die städtische Lokalbaukommission (LBK) verklagt, weil sie auf dem Grundstück der ehemaligen Absturz-Kultkneipe „Schwabinger 7“ ein dickes Ding genehmigt hatte: Sechs Stockwerke hoch, gekrönt von einem riesigen Penthouse mit zwei Terrassen. Die Nachbarn der Luxus-Immobilie wären im wahrsten Sinn des Wortes in den Schatten gestellt worden.
Wenn’s das Baurecht hergegeben hätte, hätten sie schlicht Pech gehabt. Aber nach Ansicht des Gerichts hatte die LBK etwas genehmigt, was nicht gesetzeskonform, schlicht zu groß war. Logische Folge: Baustopp.
Für die LBK ist das ein Urteil eine dicke Ohrfeige. Denn sie muss sich vorwerfen lassen, mit der Genehmigung – aus welchen Gründen auch immer – gegen bestehendes Recht verstoßen zu haben. Sehenden Auges: Denn exakt auf die zu massiven Dimensionen des geplanten Neubaus hatten die Anwohner schon im Vorfeld immer wieder hingewiesen. Das jetzt als „andere Interpretation der Situation“ zu erklären, wird der Problematik nicht wirklich gerecht.
Denn es geht um mehr. Das Problem der „Nachverdichtung“ gibt es überall in der Stadt. Immer sind massive finanzielle Interessen im Spiel. Fast immer sind auch Nachbarn davon betroffen. Ihre Rechte gegenüber Behörden und Investoren hat das Verwaltungsgericht gestern deutlich gestärkt.
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