Sieben Monate Haft wegen Hitlergruß

Der Angeklagte zeigt sich geständig, eine Bewährung kommt aber nicht in Frage.
von  John Schneider
Der Angeklagte hatte den Hitlergruß gezeigt. (Symbolbild)
Der Angeklagte hatte den Hitlergruß gezeigt. (Symbolbild) © Stefan Sauer/dpa

München - Er zeigt den Hitlergruß in der U-Bahn und ruft dazu "Heil Hitler". Als ihm deshalb nun am Amtsgericht der Prozess gemacht wurde, nennt sich der arbeitslose Altenpfleger aber unpolitisch. An jenem 2. Oktober 2019, dem Tag der Tat, sei er betrunken und schlecht gelaunt gewesen: "Ich möchte mich dafür entschuldigen. Zur Tatzeit war ich alkoholisiert. Dieses Verhalten entspricht nicht meinem Charakter."

Das war geschehen: Der 30-Jährige aus Fürstenfeldbruck war mit 2,6 Promille in der U3 Richtung Fürstenried unterwegs. Als er dort eine Unbekannte mit Burka entdeckte, erklärte er: "Da ist eine Bombe drunter."

Die Situation eskalierte. Eine 34-jährige Zeugin erinnert sich: "Ich stand an der Haltestange dem Angeklagten gegenüber. Er beschimpfte jemanden, der hinter mir saß. Ich hörte noch nie jemanden in der Öffentlichkeit jemand anderen so beschimpfen. 'Du Kanake, du Türke' hörte ich und auch, dass ihm Schläge angedroht wurden."

Eine andere Frau forderte den Angeklagten auf, die U-Bahn zu verlassen. Beim Aussteigen an der Station Thalkirchen zeigte der Angeklagte den Hitlergruß und sagte "Heil Hitler". "Ich stieg auch aus und kündigte meiner Mutter gegenüber an, dass ich das melden werde."

Angeklagter hatte offene Bewährungen 

Was sie auch tat. In diesem Moment bekam sie ein wenig Angst vor der eigenen Courage. "Ich rechnete mit einem blauen Auge und ärgerte mich, dass ich mit meinem Anruf nicht noch ein bisschen gewartet hatte." Ein vorbeikommender Pilot (58) nahm dann auf ihre Bitte die Verfolgung des Mannes auf, der kurz darauf von der Polizei festgenommen wurde.

Der Angeklagte gestand die Tat: "Die verlesene Anklage trifft zu. Einige Tage vor dem Vorfall hatte ich einen Alkoholrückfall und war an diesem Tag grundsätzlich schlecht gelaunt. Wenn ich getrunken hatte, war ich grundsätzlich ein grässlicher Mensch, dem ich selbst nicht begegnen möchte."

Das Geständnis wirkt laut Richter strafmildernd. "Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Verwenden des sogenannten Hitlergrußes in einem stark frequentierten öffentlichen Raum erfolgte, war eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten tat- und schuldangemessen."

Eine Bewährung kommt nicht in Frage, da der 30-Jährige innerhalb dreier offener Bewährungen gehandelt hatte.

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