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Sie sprudeln wieder: Neptunbrunnen und Wasserkaskaden gehen in Betrieb

Weil das Wasser in München zwar weiter knapp ist, die Verbrauchswerte bei der Trinkwasserversorgung ferienbedingt jetzt aber sinken, laufen zwei Brunnen wieder.
AZ/dpa |
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Der Neptunbrunnen ist das Herzstück des Alten Botanischen Gartens gegenüber des Justizpalastes.
Der Neptunbrunnen ist das Herzstück des Alten Botanischen Gartens gegenüber des Justizpalastes. © IMAGO/Pond5

Update, 11. August, 14.59 Uhr: Der Neptunbrunnen im Alten Botanischen Garten ist wieder in Betrieb. Spätestens ab Mittwoch (12. August) sollen dann auch die Kaskaden an der Münchner Freiheit wieder sprudeln. Die beiden Brunnen gehören zu den zehn Münchner Brunnenanlagen, die am 1. Juli abgestellt wurden, um den Frischwasserverbrauch zu senken.

Baureferat betreibt 50 der 200 Zierbrunnen als Trinkbrunnen

"Angesichts der Bedeutung für die Aufenthaltsqualität vor Ort und weil die Verbrauchswerte bei der Trinkwasserversorgung ferienbedingt nun sinken, werden die beiden Brunnen wieder aufgedreht", teilt die Stadt mit.

Das Baureferat betreibt 50 der 200 Zierbrunnen als Trinkbrunnen. Um den Frischwasserverbrauch zu senken, reduziert das Baureferat seit 1. Juli den Wasserverbrauch der Brunnenanlagen kurzfristig um über 40 Prozent. Zehn Zierbrunnen, die aufgrund technischer oder örtlicher Gegebenheiten besonders viel Wasser verbrauchen, wurden abgeschaltet.

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Bei 56 Brunnen, bei denen bereits Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik verbaut ist, ist die Betriebszeit von 14 auf jetzt zehn Stunden täglich reduziert worden. Lag die alte Laufzeit zwischen 8 Uhr bis 22 Uhr, gilt sie jetzt von 10 Uhr bis 20 Uhr. 

Städtische Brunnen werden technisch aufgerüstet  

Erstmeldung, 29. Juli: Unter dem Eindruck drohender Wasserknappheit in der bayerischen Landeshauptstadt will München die städtischen Brunnen technisch aufrüsten. 

Der Münchner Stadtrat beauftragte das Baureferat einstimmig, mindestens 30 Brunnen mit hohem Wasserverbrauch in den kommenden drei Jahren mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) nachzurüsten – und stellte dafür insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung. 

In München sollen Brunnen wieder sprudeln – aber sparsamer. (Symbolbild)
In München sollen Brunnen wieder sprudeln – aber sparsamer. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Kosten will die Stadt in vier Jahren wieder drin haben

Dieses Geld werde die Stadt aber voraussichtlich durch niedrigere Wasser- und Abwasserkosten innerhalb von zwei bis vier Jahren wieder eingespart haben. Den Anfang soll der berühmte Fischbrunnen vor dem Rathaus auf dem Marienplatz machen, der noch "während der laufenden Brunnensaison" mit einer neuen Steuerungstechnik ausgestattet werden soll.

Krause: Abgeschaltete Brunnen dürfen "kein Dauerzustand" sein

Zehn weitere Brunnen sollen zum Start der kommenden Brunnensaison nachgerüstet werden, wie die Stadt mitteilte. Das soll rund 300 Kubikmeter Wasser pro Tag, an dem die Brunnen in Betrieb sind, sparen. 

Der Fischbrunnen ist derzeit trocken (Archivbild).
Der Fischbrunnen ist derzeit trocken (Archivbild). © Sven Hoppe/dpa

Wegen drohender Knappheit erließ die Stadt München am 14. Juli eine Allgemeinverfügung, die den Wasserverbrauch reduzieren sollte. Seitdem ist es etwa untersagt, private Pools zu befüllen, den Rasen zu sprengen oder das Auto zu Hause zu waschen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Im Zuge dessen hatte die Stadt auch die zehn Brunnen, die am meisten Wasser verbrauchten, abgestellt. 

"Das darf aber kein Dauerzustand sein", sagte Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). "Der Einbau von moderner Steuerungstechnik ist ein guter Kompromiss, der beides ermöglicht: sprudelnde Brunnen und einen reduzierten Verbrauch von Trinkwasser." Er freue sich besonders, "dass der Fischbrunnen noch im August nachgerüstet werden kann, sodass wir Münchens bekanntesten Brunnen schon bald wieder in Betrieb nehmen können".

Eilanträge gegen Bewässerungsverbot in München abgewiesen

Das Verwaltungsgericht München hat die Eilanträge von zwei Gartenbesitzern gegen die Allgemeinverfügung zum Wassersparen abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, auch steht die Entscheidung im Hauptsache-Verfahren noch aus, wie das Gericht mitteilte.

"Nach Auffassung der Kammer kann sich die Landeshauptstadt bezüglich der angegriffenen Einschränkungen der Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Wasserhaushaltsgesetz stützen", heißt es in der Begründung. 

"Diese gelten für Jedermann und enthalten insbesondere eine Pflicht, eine gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen." Die Einschränkungen seien verhältnismäßig.

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