Papst Benedikt als Beklagter: Erzbistum München einigt sich mit Missbrauchsprozess

Im Streit um Schmerzensgeld für einen früheren Ministranten wegen sexuellen Missbrauchs hat das Erzbistum München und Freising sich mit dem Betroffenen geeinigt. Im August sei ein endgültiger Vergleich gerichtlich festgesetzt worden. "Im Rahmen der Gespräche zur gütlichen Einigung wurde seitens der Erzdiözese München und Freising von Beginn an der Höchstbetrag des gerichtlich für verhältnismäßig erachteten Schmerzensgeldes angeboten", teilte das Landgericht Traunstein mit.
"Der Kläger stimmte diesem Angebot zu." Wie hoch die Summe ist, soll "auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten" nicht veröffentlicht werden. Seit dem Eingang eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025 hatten die Parteien Gespräche über eine gütliche Einigung geführt.
Eines von vielen Opfern des Skandalpriesters H.
Vor inzwischen mehr als drei Jahren hatte der Zivilprozess um die Geldforderungen gegen den Täter und das Bistum am Landgericht begonnen. Der Kläger hatte in dem Verfahren angegeben, Mitte der 1990er Jahre von dem Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein.
Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist. Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld verlangte der frühere Ministrant zu Prozessbeginn von dem Täter und vom Erzbistum - und auch Schadenersatz.
Papst Benedikt als Beklagter
Das Verfahren hatte vor allem darum internationale Schlagzeilen gemacht, weil zu Beginn auch der inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt worden war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde.
Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er jenem Priester H. gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass H., wenn er trank, Kindern gegenüber übergriffig wurde, um die Ausnahmeregelung gebeten.
Wusste der Papst vom Missbrauch?
Im Antwortschreiben Ratzingers sehen seine Kritiker den unmittelbaren Beweis dafür, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo er weiter Kinder missbrauchte. Das Verfahren gegen Ratzinger wurde allerdings nach seinem Tod an Silvester 2022 abgetrennt, weil seine Rechtsnachfolge unklar war. Eine Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter, Ratzingers Nachfolger als Erzbischof von München und Freising, war bereits 2023 zurückgenommen worden.
"Die Bilder in meinem Kopf"
"Ich wollte die Bilder in meinem Kopf loswerden, die sonst da waren", sagte der Kläger vor Gericht. "Ich habe immer ein Gefühl von Ekel gehabt." Nach dem Übergriff habe Wiederholungstäter H. ihn "als den bösen Jungen dargestellt". Als auf dem Garchinger Friedhof einmal – vielleicht nach einem Sturm – Grabsteine umgestürzt seien, habe der Priester ihn dafür verantwortlich gemacht – "obwohl ich das gar nicht war".
P. und seine Anwälte machen den Übergriff des Priesters dafür verantwortlich, dass sein Leben aus der Bahn geriet, dass er schwer drogenabhängig, immer wieder rückfällig und auch straffällig wurde. Schon früh habe er mit Alkohol angefangen, schilderten auch Mediziner, die ihn in den vergangenen Jahren begutachteten und behandelten.
Es fing mit Alkohol und Zigaretten an, irgendwann habe er dann auch Heroin und Kokain konsumiert. Als er das erste Mal in Haft saß, habe er versucht, sich das Leben zu nehmen – "weil mein Leben so beschissen war", sagte er vor Gericht.
Um die Frage zu klären, ob die psychischen Probleme des Mannes und seine schwere Drogensucht auf den Missbrauch zurückzuführen sind, hatten seine Anwälte im Prozess zwei Mediziner als Zeugen benannt, die ihn im Laufe der Jahre begutachtet und behandelt hatten.
Forderung: Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld
Eine Mitarbeiterin des Versorgungsamtes kam in ihrem 2011 erstellten Gutachten zu dem Schluss, "dass der sexuelle Missbrauch eine annähernd gleichwertige Mitursache für die späteren resultierenden psychischen Störungen" ist, wie sie vor Gericht ausführte. P. hatte damals einen Antrag auf Entschädigung nach dem Opferschutzgesetz gestellt. Vor Gericht hatte er mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum verlangt und auch Schadenersatz. Seit dem Eingang eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025 hatten die Parteien ihre Gespräche über eine gütliche Einigung ohne Öffentlichkeit geführt.
Nach wenigen großen, medial viel beachteten Prozessen ist es inzwischen ziemlich ruhig geworden um die Frage, inwiefern katholische Bistümer zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden können.
Zwar haben die Bistümer im Freistaat im Rahmen freiwilliger Anerkennungsleistungen Gelder in Millionenhöhe an Betroffene gezahlt – allein im Bistum Augsburg waren es bislang 5,8 Millionen und in der Erzdiözese München und Freising knapp 2,6 Millionen. Gerichtlich zugebilligtes Schmerzensgeld wurde aber nicht gezahlt. Erst im Sommer hatte das Landgericht Regensburg die Schmerzensgeld-Klage eines früheren Mitgliedes der Domspatzen abgewiesen. Der Grund: Verjährung.
Das deutsche Zivilrecht sei "in der Praxis sehr opferfeindlich und bevorzugt Unternehmen ebenso wie eben die Kirchen und ihre Einrichtungen, wenn sie verklagt werden", hatte Matthias Katsch, Sprecher der Opferinitiative Eckiger Tisch, damals gesagt.
Initiative wünscht dem Betroffenen einen Neuanfang
Im Traunsteiner Fall hatte das Erzbistum sich ausdrücklich nicht auf Verjährung berufen wollen. "Die Erzdiözese begrüßt, dass mit dem Betroffenen eine Einigung auf einen Vergleich erzielt werden konnte", teilte das Bistum auf Anfrage mit und betonte, dass sie sich schon zu Beginn des Verfahrens bereiterklärt hatte, "dem Kläger zur Anerkennung des von ihm erlittenen Leids innerhalb eines transparenten Verfahrens ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten".
Der Vergleich, den das Gericht angeregt habe, "erfolgte am oberen Ende des Rahmens, den das Gericht auf Grundlage des von ihm angeordneten Gutachtens empfahl".
Die Initiative Sauerteig aus Garching an der Alz, die P.s Klage mit einem Crowdfunding unterstützt hatte, zeigt sich nach dem Vergleich erleichtert: Die Klage sei für ihn "ein schwerer Weg" gewesen. "Aber das Ergebnis zeigt, dass er sich gegen alle Widerstände zu einem beachtlichen Anteil durchsetzen konnte." Die Initiative hofft, dass der Erfolg vor Gericht ihm "Kraft gibt für einen von ihm sehr herbeigesehnten Neuanfang".