Shisha ohne Tabak: Café darf weiter betrieben werden

Wegen des Nichtrauchergesetzes hatte die Betreiberin des Münchner Cafes Bußgelder zahlen sollen - doch die Frau wehrte sich. Jetzt darf sie ohne Probleme die tabakfreien Wasserpfeifen anbieten.
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MÜNCHEN - Wegen des Nichtrauchergesetzes hatte die Betreiberin des Münchner Cafes Bußgelder zahlen sollen - doch die Frau wehrte sich. Jetzt darf sie ohne Probleme die tabakfreien Wasserpfeifen anbieten.

Ein Shisha-Café mit ausschließlich tabakfreien Wasserpfeifen in München darf vorerst weiter betrieben werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Betreiberin eines Shisha-Cafés hatte sich vor dem Gericht gegen sie angedrohte Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz durch die Stadt München gewehrt.

Die Betreiberin wollte zunächst vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass der Betrieb des tabakfreien Shisha-Cafés nach dem Gesundheitsschutzgesetz erlaubt ist. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs hingegen bezieht sich der Nichtraucherschutz nur auf den Schutz vor Tabakrauch. Das Shisha-Café, in dem nur tabakfreie Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten angeboten werden, dürfte deshalb weiter betrieben werden.

dapd

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