Sexuelle Belästigung am Münchner Hauptbahnhof: Tatverdächtiger identifiziert

Zu den besagten Übergriffen sei es bereits Mitte April am Hauptbahnhof gekommen, berichtet die Bundespolizei und bezieht sich unter anderem auf eine Begebenheit am 16. April, als sich dort gegen 12 Uhr ein zunächst unbekannter Mann im Zwischengeschoss aufhielt. Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung dauern an.
Übergriff am Hauptbahnhof: Geschädigte erstattet Anzeige
Eine 19-Jährige sei die Treppen zum Mittelbahnsteig hinuntergelaufen, der Mann habe sich ihr ihr von hinten genähert und ihr ins Gesäß gekniffen.
Die Frau stellte den Mann demnach zur Rede, "was dieser jedoch ignorierte". Die Geschädigte erstattete wenig später Anzeige bei der Bundespolizei.
Videoaufzeichnungen führen zum Tatverdächtigen
Unmittelbar danach seien Videoaufzeichnungen vom Hauptbahnhof gesichert worden, so die Bundespolizei weiter: "Im Rahmen der Auswertung stellten die Beamten fest, dass der Tatverdächtige zuvor bereits von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums München kontrolliert worden war. Es handelt sich um einen 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg."
Weitere Frauen sexuell belästigt: Bundespolizei sucht eine Geschädigte
Den Angaben zufolge ergaben die weiteren Ermittlungen, dass der Beschuldigte mindestens zwei weitere Frauen auf gleiche Weise sexuell belästigt hatte. Eine erstattete Anzeige, die weitere Geschädigte ist bislang unbekannt.
Die Bundespolizei hat dazu folgende Personenbeschreibung herausgegeben: weiblich, 20 bis 30 Jahre alt, zwischen 175 und 180 Zentimetern groß; hellbraune/dunkelblonde lange Haare, hellblaue Jeans, weißes Oberteil, beige/hellbraune Jacke mit schwarzen Akzenten, schwarze Lederschuhe, silberne Halskette; silberner Laptop in der Hand mitgeführt, schwarze Handtasche.
Videoaufzeichnungen unterliegen begrenzten Speicherfristen
Die Bundespolizei bittet die Geschädigte sowie Personen, die diese Frau kennen, sich unter der Telefonnummer 089/515550-0 zu melden.
Zugleich weist die Bundespolizei darauf hin, dass bei derartigen Delikten gute Aufklärungschancen bestehen – insbesondere dann, wenn diese zeitnah zur Anzeige gebracht werden. Vorhandene Videoaufzeichnungen können dabei entscheidend sein, unterliegen jedoch begrenzten Speicherfristen.