Sextäter fühlt sich von Jusitz schikaniert

Weil ihm der neue Bewährungshelfer nicht gepasst hat, lässt ein Sextäter mehrere Termine platzen. Wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht wird der 53-Jährige zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
John Schneider |
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Fühlt sich ungerecht behandelt: Sex-Täter Peter T. hat gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen.
jot Fühlt sich ungerecht behandelt: Sex-Täter Peter T. hat gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen.

München - Seit 12 Jahren führt Peter T. (Name geändert) seinen privaten Kleinkrieg gegen die bayerische Justiz. Der 53-Jährige wurde damals des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter beschuldigt und zu einer Haftstrafe verurteilt. 2007 kam er aus dem Gefängnis, wurde aber unter Führungsaufsicht gestellt. Seitdem konzentriert er sich auf den Kampf gegen das Unrecht, das man ihm angeblich angetan hat: „Ich habe eine Strafe bekommen, die mich kaputtgemacht hat.“

Als seine Bewährungshelferin 2012 durch einen Kollegen ersetzt wird, kommt es zum Eklat. Peter T. fühlt sich schikaniert, ignoriert drei Monate hintereinander alle Aufforderungen und Terminvorschläge für ein Treffen. Im Januar wird er zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein viel zu mildes Urteil, findet die Staatsanwaltschaft und geht vor dem Landgericht in Berufung. Hier traf Peter T. am Dienstag auf eine alte Bekannte. Richterin Susanne Hemmerich hatte ihn seinerzeit als Amtsrichterin zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.

Der 53-Jährige gab zwar vier Fälle zu, bezeichnet den Missbrauch aber weiter lieber als „Aufklärungshilfe“ für die minderjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin. Richterin Hemmerich ist inzwischen beim Landgericht für Berufungen zuständig. Schon im Jahre 2012 durfte sie sich in dieser Funktion mit einem früheren Verstoß des Peter T. gegen Weisungen der Führungsaufsicht beschäftigen. Seinerzeit soll sie laut Peter T. auch gesagt haben, dass man beim Amtsgericht einfach zu viele Missbrauchstaten annehme, die dann normalerweise von der nächsten Instanz wieder abgezogen werden. „Eine unverschämte Unterstellung“, findet die Richterin. Ein solches Vorgehen wäre schließlich Rechtsbeugung.

Am Dienstag ließ sie von der Protolkollführerin bis zum Verteidiger alle Prozessbeteiligten der damaligen Verhandlung antanzen. Tatsächlich kann sich keiner im Zeugenstand an eine derartige Bemerkung der Richterin erinnern. Auch der Staatsanwalt erlebt Peter T. als „provokativ“ und „manipulativ“. Er forderte für den „nicht therapierten Sexualstraftäter“ eine Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.

Doch die Richterin glaubt, dass der Angeklagte gestraft genug ist, belässt es bei der Bewährungsstrafe. Der Grund: Peter T. sitzt bereits seit drei Monaten im Gefängnis, weil die Bewährung aus dem früheren Verfahren inzwischen zurückgenommen wurde. In Handschellen wird er aus dem Gerichtssaal geführt.

 

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