Sex-Shop-Betreiber am Hauptbahnhof erregt
München - Dildos, Porno-DVDs, Sex-Heftchen oder Reizwäsche – das übliche Sortiment in einem Sex-Shop. So weit, so normal. Die Frage, die sich jetzt stellt, lautet aber: Ist das Angebot eines Sex-Shops als Reisebedarf einzustufen? Ein Münchner Erotik-Laden in der Arnulfstraße am Hauptbahnhof sieht das genau so – und will auch am Sonntag seine Türen öffnen.
Der Inhaber hat daher beim Verwaltungsgericht München gegen die bayerische Landeshauptstadt geklagt, die ihm das Aufsperren der Ladentür sonntags untersagt. Das Argument des Shop-Besitzers: Das Gesetz erlaube an Bahnhöfen auch am Tag des Herrn den Verkauf von Reisebedarfsartikeln.
Was darunter zu verstehen ist, musste die 16. Kammer an gestrigem Dienstag klären. Der Sex-Shop im Untergeschoss am Bahnhof Nord hat in seinem Sortiment auch Zeitschriften, Bücher und Tonträger – Artikel, mit denen sich Reisende vor Fahrtantritt gerne eindecken.
Auf den Inhalt kommt's dabei nicht an, findet der Kläger. Nach Meinung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) hat der Gesetzgeber bei der Sonntagsausnahmeregelung erotische Literatur nicht im Auge gehabt. Lediglich Kondome wären, als Teil der Reisetoilette, davon gedeckt. Doch dafür braucht’s keinen Sex-Shop. Laut KVR fehlt es dem Geschäft schon an der erforderlichen räumlichen Zugehörigkeit zum Bahnhof.
Das Gericht hat sich vor der gestrigen Verhandlung von der Lage und dem Angebot bei einem Ortstermin im Sex-Shop ein Bild gemacht.
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