Sex-Mail an Schülerin: Lehrer verliert Verbeamtung
Das Verwaltungsgericht München hat am Montag im dritten Anlauf einem Aichacher Gymnasiallehrer wegen einer sexuellen Verfehlung an einer Schülerin den Beamtenstatus entzogen. Die ersten beiden Termine waren geplatzt.
München – Bereits zweimal war die Verhandlung am Ausbleiben des Pädagogen gescheitert. Beim ersten Termin Ende Juni war eine plötzliche Erkrankung des Angeklagten Grund für die Absage. Beim zweiten Termin war dann der Poststreik schuld: Der Anwalt des schwäbischen Pädagogen hatte kurzfristig mitgeteilt, wegen des Ausstands der Zusteller sei die Ladung zur Verhandlung "nicht ordnungsgemäß" zugestellt worden.
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Der 38-Jährige war wegen einer Mail mit der Schilderung seiner sexuellen Fantasien an eine erst 15-jährige Schülerin vom Strafgericht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von fast 17.000 Euro verurteilt worden. Der Diplom-Theologe mit Ausbildung zum Pastoralassistenten hatte der 15-Jährigen elektronische Post mit sadomasochistischen Sex-Fantasien geschickt.
Die Schulbehörde hat nun die Entfernung des Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schweren Dienstvergehens erreicht. Der Angeklagte war zwar erneut nicht zum Gerichtstermin erschienen, wurde dieses mal aber in Abwesenheit verurteilt. Das Vertrauen des Dienstherrn in den Pädagogen sei "unwiderruflich zerstört", urteilte das Disziplinargericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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