Sex-Getuschel: Bub klagt erfolgreich gegen Schul-Rausschmiss

Der Bub ist der Schule verwiesen worden. Zu Unrecht, urteilt das Verwaltungsgericht.
John Schneider |
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Sieg vor Gericht: David mit seinen Eltern Evgenij und Elena.
Daniel von Loeper Sieg vor Gericht: David mit seinen Eltern Evgenij und Elena.

München  David A. (12) hat seinem alten Gymnasium zwangsweise den Rücken gekehrt, er lernt längst auf einer anderen Schule und hat dort neue Freunde gefunden.
Trotzdem ist die Freude in der Familie groß, dass der Bub jetzt vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen hat. Sein damaliger Schulverweis war rechtswidrig, entschieden die Richter.

„Jetzt muss die Akte mit dem Schulverweis gelöscht werden“, freut sich Davids Mutter Elena im AZ-Gespräch. Doch zurück an seine alte Schule wolle der Bub gar nicht mehr. Nach allem was passiert ist.
David A. hat – wie andere Schüler auch – an der Schule das Gerücht verbreitet, dass eine Lehrerin Sex mit einem älteren Schüler gehabt habe. Die Lehrerin bekommt das raus. Ein Disziplinarverfahren wird in Gang gesetzt. Der damals elfjährige David A. wird schließlich der Schule verwiesen.

Eine viel zu harte Strafe, fand sein Vater schon damals. „Man muss einem Elfjährigen zeigen, dass das nicht geht. Aber ein verschärfter Verweis und Sozialarbeit wären dafür angemessen.“ Die Familie klagte gegen die „vollkommen überzogene Entscheidung“ der Schule. Dort habe man an ihrem Sohn ein Exempel statuieren wollen, sagen sie.

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