Sex-Anklage: Musik-Professor unter Nötigungs-Verdacht

Am Mittwoch kommt es am Amtsgericht München zum Prozess gegen den ehemaligen Rektor der Hochschule für Musik und Theater: Siegfried M. werden Übergriffe gegen zwei Frauen vorgeworfen.
John Schneider |
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München, Salzburg - Schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef der Münchner Hochschule für Musik und Theater am Gasteig: Siegfried M. (61) soll zwei Profi-Musikerinnen sexuell genötigt haben. Die angeblichen Übergriffe liegen bereits vier und sieben Jahre zurück.

Auch im Fall M. gilt erst einmal die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft hat aber offenbar einen hinreichenden Tatverdacht und Anklage erhoben; am Mittwoch kommt es jetzt zur Verhandlung am Amtsgericht.

Die Ermittler beschuldigen M., dass er – ungefragt und gegen den erkennbaren Widerstand der Frauen – die beiden Musikerinnen in seinem Büro bedrängt und begrapscht haben soll. Eine der beiden Frauen soll so geschockt gewesen sein, dass sie nach dem angeblichen Übergriff mit dem Fahrrad stürzte und sich verletzte.

Wird der Professor verurteilt, droht ihm eine Freiheitsstrafe

Was bedeutet „sexuelle Nötigung“ im Strafrecht? Die Antwort findet man im §177 des Strafgesetzbuches: Jemanden mit Gewalt zu nötigen, sexuelle Handlungen an sich zu dulden, erfüllt diesen Tatbestand. Würde der Musik-Professor deswegen verurteilt, droht ihm laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

„Unser Mandant bestreitet die Vorwürfe.“ Das sagen M.s Anwälte Stephan Lucas und Alexander Stevens. Im AZ-Gespräch erklären die beiden, dass sie Eifersüchteleien an der Hochschule als Motiv hinter den Vorwürfen vermuten. Sie glauben, dass sich da im akademischen Betrieb Zukurzgekommene an ihrem ehemaligen Vorgesetzten rächen wollen. Die Vorwürfe der Anklage seien zudem unterhalb der Erheblichkeitsschwelle und unter Umständen auch verjährt, argumentieren Stevens und Lucas. Zungenküsse und Begrabschen würden jedenfalls nicht für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung ausreichen. Im Prozess werde zu klären sein, wie sich die angeklagten Vorfälle tatsächlich abgespielt haben.

M. ist inzwischen in Salzburg tätig. Dort leitet der renommierte Pianist und Professor seit 2014 das Mozarteum. Der 61-Jährige ist verheiratet. Anwalt Stevens: „Seine Frau steht zu 100 Prozent hinter ihm.“

Vorläufig beurlaubt am Mozarteum

Am Samstag wurde bekannt, dass Rektor M. das Salzburger Mozarteum um seine sofortige Beurlaubung ersucht haben soll. Laut Salzburger Nachrichten (SN) sei der Hintergrund das Gerichtsverfahren, das einen Großteil von M.s persönlichen Ressourcen binde. Der Professor werde "bis zur Klärung der Vorwürfe" im Urlaub bleiben.

Die SN zitieren aus einem Schreiben des Rektors an die Mozarteums-Mitarbeiter. Darin heißt es unter anderem: "Aus meiner Perspektive wurden völlig unverfängliche Begegnungen mit zwei Kolleginnen vor sieben und drei Jahren völlig unerwartet im Mai 2015 in München angezeigt. Ich habe mir in diesem Zusammenhang nichts vorzuwerfen. Den Tatbestand einer sexuellen Nötigung bestreite ich kategorisch ab. Ich bin sehr froh, dass diese Vorwürfe nun vor einem ordentlichen Gericht behandelt werden. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht im Sinne der Gerechtigkeit zu einer entsprechenden Entscheidung findet."


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