Sex am See: Freispruch für den Liebhaber
MÜNCHEN - Die beiden Männer schlugen sich - doch wer haute zuerst zu? Ein Rentner stört sich an einem Pärchen. Es gibt Streit und Schläge – und nun ein Urteil.
Mit Spannung wurde der Auftritt der 22-jährigen Sonja M. im so genannten Freiluft-Sex-Prozess erwartet. Der Rentner Peter Josef N. soll sie und ihren Freund Siegfried K. (29) am Morgen des 5. Juni 2010 beim Sex am Lerchenauer See zum Coitus interruptus gezwungen haben: „Ich hole die Polizei, wenn ihr nicht aufhört!“ Daraufhin soll ihr Freund den Rentner verprügelt haben.
Im Prozess jetzt die Wende: „Wir waren hinter einem Gebüsch. Niemand konnte was sehen. Ich hatte noch meinen Slip und BH an. Ich saß nur auf ihm. Wir haben uns nur geküsst“, sagte Sonja M., die gerade auf dem zweiten Bildungsweg die Mittlere Reife nachholt.
Die Richterin völlig erstaunt: „Sie haben keinen Geschlechtsverkehr ausgeführt?“ Die Zeugin: „Um Gottes Willen. Nur Küsse. Der Herr kam dann dazwischen, stand plötzlich neben uns. Mit Fahrrad und Hund. Er drohte mit der Polizei. Dann schrie er: ,Komm boxen!’, ,Komm boxen!.“
Das Pärchen entgegnete: „Fahr doch weiter!“ Sonja M.: „Der alte Herr hat immer weiter gestichelt: ,Komm boxen, komm boxen’. Dann ist er auf den Siggi los und hat ihn getreten.“
Die Richterin ermahnte die Zeugin: „Sie dürfen uns unter keinen Umständen belügen. Sonst hat das Konsequenzen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Sind Sie sich absolut sicher, dass Herr N. zuerst getreten hat?“ Die Zeugin: „Ich bin mir 1000 Prozent sicher.“ Die Richterin: „100 Prozent reichen mir schon. Kam eine Provokation vom Angeklagten?“
Sonja M.: „Der ältere Herr hat erst getreten und dann geschlagen. Dann kam es zum Gerangel. Genaues weiß ich nicht mehr.“
Ein Polizist, der damals zufällig vorbei gejoggt ist, sagte: „Ich hörte Hilfeschreie.“ Hinterm Gebüsch sah er zwei Männer. Rentner Peter-Josef N. und den Angeklagten Siegfried K., der sei völlig nackt gewesen und trug nur noch seine Socken. „Die beiden haben sich gegenseitig mit Fäusten geschlagen. Keiner war im Nachteil“, so der Beamte.
Dagegen der Rentner: „Ich war von den Faustschlägen völlig benommen. Ich habe den Angeklagten nur umklammert.“
Im Zweifel für den Angeklagten. Urteil: Freispruch. th