Seit neun Jahren suspendiert: Polizist jetzt endgültig entlassen

Im Jahre 2000 wurde ein Münchner Polizist (39) wegen diverser Delikte suspendiert, jetzt wurde er vom Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig aus dem Dienst entlassen.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Im Jahre 2000 wurde ein Münchner Polizist (39) wegen diverser Delikte suspendiert, jetzt wurde er vom Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig aus dem Dienst entlassen.

Aus dem Polizeidienst entlassen: Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht huschte Polizeiobermeister Stephan Z. (39) ins Bayerische Verwaltungsgericht. Zu peinlich sind ihm die Vorwürfe, die ihm das Polizeipräsidium München macht. Von 1998 bis 1999 soll er eigenmächtig im Nachtclub „Schickeria“ und im Bordell „Extasia“ Personenkontrollen durchgeführt haben. Damit er ein Auge zudrückt, habe er mit einer Prostituierten ins Separees gehen dürfen. 2000 und 2001 soll er ohne Grund und ohne Genehmigung den Polizeicomputer angezapft haben. So habe er Spezln Auskünfte über deren Ermittlungsakten gegeben. Seit 1996 arbeitete er nebenbei als Autoverkäufer.

Auch als die Nebenjob-Genehmigung der Behörde 2000 auslief, soll er weiterhin im Fahrzeughandel tätig gewesen sein. Im September 1998 soll er dem zuständigen Kommissariat für Autodiebstähle verschwiegen haben, wo ein gestohlener Audi A 4 abgestellt worden war.

Im Sommer 2000 wurde er suspendiert. Die Bezüge wurden ihm auf 1650 Euro gekürzt. Das Disziplinarverfahren zog sich achteinhalb Jahre hin, weil Stephan Z. auch noch während seiner Suspendierung straffällig wurde: Das Drogendelikt und die gefährliche Körperverletzung wurden eingestellt. Die Unterschlagung wog dagegen schwer: Am 8. April 2007, gegen 19.05 Uhr, hielt sich Stephan Z. an der Alpen Tankstelle in der Kreillerstraße auf. An Zapfsäule 5 verlor ein Taxifahrer seine Geldbörse mit 739,50 Euro. Die gesamte Tageseinnahme. Anstatt die Geldbörse in der Tankstelle oder bei der Polizei abzugeben, nahm Stephan Z. das Geld an sich. Eine Videoüberwachungsanlage hatte ihn gefilmt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 5400 Euro Strafe.

Polizei verlangt Entlassung

Das Polizeipräsidium München plädierte vor der 19. Kammer beim Bayerischen Verwaltungsgericht auf Entlassung aus dem Dienst: „Es hat sich gezeigt, dass sich der Beamte vollständig vom Polizeidienst entfernt hat. Er hat während der Suspendierung dennoch weiterhin Straftaten verübt.“ Stephan Z. behauptete, dass keine Verfehlung vorliegen würden: „Es war alles dienstlich.“ Allerdings schwieg er zum Vorwurf der Unterschlagung.

Torsten Huber

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