Sein Affe bleibt - wird Justin Bieber jetzt verklagt?

Das Kapuzineräffchen Mally wird vermutlich in Deutschland bleiben. Die Kosten für Unterbringung und Verfahren liegen mitlerweile im fünfstelligen Euro-Bereich - muss Bieber nun mit juristischen Konsequenzen rechnen?
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Superstar und Teenieschwarm Justin Bieber: Er musste seinen Affen am Münchner Zoll abgeben
dpa Superstar und Teenieschwarm Justin Bieber: Er musste seinen Affen am Münchner Zoll abgeben

Justin Biebers Kapuzineräffchen Mally wird vermutlich in Deutschland bleiben. Die Gesamtkosten für Unterbringung und Verfahren liegen im fünfstelligen Euro-Bereich - möglicherweise muss Bieber nun mit juristischen Konsequenzen rechnen.

 

MünchenJustin Biebers Kapuzineräffchen „Mally“ wird vermutlich in einem Zoo in Deutschland bleiben. „Der Affe wird in eine seit langer Zeit bestehende Gruppe von Kapuzineraffen integriert“, sagte Dietrich Jelden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn am Montag. Biebers Anwälte hätten signalisiert, dass der Sänger auf das Tier verzichten werde. Unklar sind indes die finanziellen Folgen für den Superstar.

Neben den Kosten für die Unterbringung des mittlerweile gut fünf Monate alten Primaten in einem Tierheim muss Bieber nach Angaben des BfN möglicherweise auch mit einem Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren rechnen.

Weil der Sänger bei der Einreise nach Deutschland Ende März für seine „Believe“-Tour keine Papiere für das Tier dabei hatte, wurde „Mally“ am Münchner Flughafen vom Zoll beschlagnahmt. Seitdem lebt der Affe im Tierheim.

„Er wächst und gedeiht“, sagte Tierheimsprecherin Judith Brettmeister. „Er nimmt schön zu und hüpft durch die Gegend. Jetzt wird es langsam Zeit, dass er in die Gemeinschaft von anderen Affen kommt.“ Von seinen Artgenossen könne er Kommunikation und Verhalten lernen. „Sonst fängt er an, komisch zu werden“, erklärte Brettmeister.

Außerdem soll sich der Weißschulterkapuzineraffe nicht zu sehr an die Menschen gewöhnen – gehört „Mally“ doch zu einer sehr sozialen Affenart. „Sie leben im Familienverband, in Großfamilien“, erklärte Jelden, der im BfN die Abteilung für Artenschutzvollzug leitet. Die Gesamtkosten für Unterbringung und Verfahren liegen nach Einschätzung des BfN im fünfstelligen Euro-Bereich.

Das Bundesamt wirft Bieber vor, das Kapuzineräffchen ohne Einfuhrgenehmigung nach Deutschland gebracht zu haben. Das gelte für alle Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fielen. Bis zum Freitag (17. Mai) hätte Bieber noch Zeit, die Papiere vorzulegen und sein Tier zurückzufordern. Davon geht beim BfN aber momentan niemand aus.

 

 

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