Sechs Jahre und drei Monate: Kinderschänder verurteilt

Sechs Jahre und drei Monate Haft – Markus H. (27), der gestanden hat, im November 2007 zwei Kinder (5 und 7) am Ackermannbogen vergewaltigt zu haben, wird therapiert
Äußerlich völlig unbewegt nahm Markus H. (27) das Urteil hin: Sechs Jahre und drei Monate Gefängnis für sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und Nötigung. Außerdem ordnete das Gericht gestern die Unterbringung in der Psychiatrie an. Von dem pädophilen Mann gehe „höchstwahrscheinlich“ weiter eine Gefahr aus. Er muss jahrelang therapiert werden.
Der 27-Jährige hatte einen fünfjährigen Buben und dessen zwei Jahre ältere Schwester am 10. November 2007 am Ackermannbogen angesprochen und an einem Fahrradabstellplatz vergewaltigt. Beide Kinder leiden bis heute an dem Vorfall, wie ihre Eltern und die behandelnde Psychologin vor Gericht ausgesagt hatten. Beide sind weiter in therapeutischer Behandlung. Das Gericht wertete den Missbrauch strafmildernd als Spontantat. Auch sein Geständnis, das den Kindern die Aussage vor Gericht ersparte und die ehrliche Entschuldigung sprachen für den pädophilen Angeklagten. Ansonsten wäre die Strafe wohl fast zweistellig geworden, deutete Richter Kirchinger an.
Die Tat hatte im Spätherbst 2007 München in Angst und Schrecken versetzt. Fast ein Jahr war unklar, wer der unbekannte Vergewaltiger vom Ackermannbogen war. Ein Jahr der Angst und der Sorge für alle Eltern. Erst als die Polizei bei einer Hausdurchsuchung 34 Kinderpornos bei ihm fand, zog sich das Netz langsam zu. Markus H. bekam am 13. Oktober 2008 einen richterlichen Beschluss, eine Speichelprobe abzugeben. Er erkannte die Aussichtslosigkeit seiner Lage und stellte sich der Polizei.
Der 27-Jährige hatte nach den Erkenntnissen der vor der Tat die Nacht durchgefeiert und sowohl Kokain als auch und Ecstasy konsumiert. Den Kindern war er zufällig begegnet. Er fragte das Mädchen nach einer Straße, dann kehrte er zurück und bot Geld für Fernsehaufnahmen, als das nichts nutzte, drohte er der Kleinen, dass er ihren Bruder umbringen würde.
„Nicht nach Haar“ hatte Markus H. vor dem Urteil noch gebeten. Doch das Gericht erklärte, dass dies nicht in seiner Macht steht, sondern im Vollstreckungsplan Bayerns geregelt ist. Und der sieht halt die Anstalt im Münchner Osten für die psychiatrische Unterbringung von Münchner Straftätern vor.jot