Schwester gerächt? Mann sticht zu

Prozess wegen versuchten Mordes: 38-jähriger Bruder attackiert sein Opfer mit einem Messer.
von  John Schneider
Der Angeklagte Aurel A. (l.) wird abgeführt.
Der Angeklagte Aurel A. (l.) wird abgeführt. © John Schneider

München - Als der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann die Vorstrafen des Angeklagten verliest, sind einige im Saal überrascht. Dass er bereits viele Jahre im Knast verbracht haben soll, darüber hatte sich Aurel A. (38) bislang bei Befragungen über seinen Lebenslauf ausgeschwiegen. Jetzt steht er erneut vor Gericht. Und wieder drohen lange Jahre der Haft, denn der 38-Jährige muss sich am Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten.

So hat die Staatsanwaltschaft den Fall rekonstruiert: Zufällig war der Angeklagte am 17. Oktober des vergangenen Jahres am Hauptbahnhof Mihail I. begegnet und hatte den Obdachlosen zu dessen Schlafplatz begleitet. Erst im Verlauf des Gesprächs an diesem Tag erkannte Aurel A. dann den Mann wieder, der für den Tod von Violeta G., der Schwester des Angeklagten, mitverantwortlich sein soll.

Motiv Rache: Aurel A. gibt laut Anklage seinem Opfer die Schuld am Tod seiner Schwester Violeta G. im Jahre 1994. Der Hintergrund: Die Schwester war damals mit dem Bruder von Mihail I. verheiratet  – hatte aber gleichzeitig freiwillig oder gezwungenermaßen mit Mihail I. geschlafen. Als der Ehemann von Violeta G. davon erfuhr, habe er die Frau getötet.

Aurel A. wollte Tod der Schwester rächen, so die Anklage

Der Angeklagte Aurel A. habe deswegen gegen 21.15 Uhr plötzlich von hinten auf sein einäugiges Opfer Mihail I. eingestochen. Dabei traf er auch den Bereich des gesunden Auges. Das Auge schwoll an, das Opfer konnte nicht mehr sehen, war laut Anklage vollkommen hilflos. Der Angeklagte habe dann auf den am Boden liegenden Mann weiter eingestochen und eingeschlagen und erst von Mihail I. abgelassen, als dieser nach der Polizei rief.

Das Opfer trug Stichverletzungen im Gesicht, an der Hand und am Hals davon. Nur einem glücklichen Zufall sei es zu verdanken, dass Michail I. keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitt. Verteidigerin Birgit Schwerdt sieht aber in diesem Fall kein versuchtes Tötungsdelikt. Ihr Mandant hatte unter anderem angegeben, dass das Opfer selber das Messer dabei gehabt habe. Der Prozess wird fortgesetzt.

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