Schwerer Unfall in München: Polizei sichert Dashcam-Video

Ein Autofahrer rast auf der Busspur – Sekunden später kracht es. Ein Biker wird schwer verletzt. Wie die Polizei jetzt gegen den Unfallverursacher ermittelt.
AZ/dpa |
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In München ist ein Motorradfahrer schwer verletzt worden, weil ein Autofahrer verbotenerweise überholt hat. (Symbolbild)
In München ist ein Motorradfahrer schwer verletzt worden, weil ein Autofahrer verbotenerweise überholt hat. (Symbolbild) © Lino Mirgeler/dpa
München

In München ist ein Motorradfahrer wegen eines verbotenen Überholvorgangs eines Autofahrers schwer verletzt worden. Wie die Polizei weiter berichtete, hatte ein 43-Jähriger einen anderen Autofahrer durch Nutzung einer Busspur überholt. Außerdem sei der Unfallverursacher zu schnell unterwegs gewesen.

Biker stürzt und erleidet schwere Verletzungen

Während des Überholvorgangs seien die beiden Autos zusammengestoßen. Dadurch habe der 43-Jährige die Kontrolle über seinen Wagen verloren und das Zweirad erfasst. Der 32 Jahre alte Biker stürzte und erlitt schwere Beinverletzungen, die Autofahrer blieben unverletzt.

Die Polizei stellte im Auto des 43-Jährigen Videoaufzeichnungen einer sogenannten Dashcam, die die Umgebung aufzeichnet, sicher. Gegen den Mann werde jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

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  • Radl Rainer vor 2 Minuten / Bewertung:

    "Gegen den Mann werde jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt."

    Wenn jemand rechts über eine Busspur überholt, weil er sich ein Rennen mit einem anderen KFZ liefert, dann ist das keine "fahrlässige Körperverletzung" sondern nach § 315d ein
    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

    (1) Wer im Straßenverkehr
    1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
    2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
    3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    etc

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  • Radl Rainer gerade eben / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Radl Rainer

    Hier sollte man über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. Das Opfer sollte sich unbedingt professionell vertreten lassen.

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  • Radl Rainer vor 6 Minuten / Bewertung:

    Das zum Thema "Farbe ist keine Infrastruktur". Rechtsüberholen und Rotlichtverstöße sind in München an der Tagesordnung, man muss nur die Augen aufmachen und als Ordnungshüter mal kontrollieren.

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