Schwere Brandstiftung: Zahnärztin soll Wohnung angezündet haben

Die 62-jährige Angeklagte war in großen finanziellen Schwierigkeiten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sie am Tag der Zwangsräumung ihre Wohnung in Brand gesetzt. Die Frau bestreitet das vehement.
John Schneider |
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Kam mit Gepäck: Die angeklagte Zahnärztin Julia W. vor Prozessbeginn.
John Schneider Kam mit Gepäck: Die angeklagte Zahnärztin Julia W. vor Prozessbeginn.

München Die Beweislast scheint erdrückend. „Eine Nachbarin hat sie gesehen und gleichzeitig Flammen“, erklärt Thomas Hense noch einmal. Doch als der Vorsitzende Richter der 12. Strafkammer bei Julia W. (62) nachhakt, ob sie das Feuer in ihrer Wohnung denn nicht auch selber bemerkt habe, antwortet sie nur lapidar mit „Nein“. Nicht einmal das. Ganz zu schweigen von dem Vorwurf, sie habe das Feuer selber gelegt.

Die 62-Jährige Zahnärztin ist der schweren Brandstiftung angeklagt. Schwere Brandstiftzung deshalb, weil in dem Bogenhausener Haus in der Materkircherstraße noch andere Menschen leben. Zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Feuers am 22. August 2013 weilte unter anderem eine Frau mit ihrem kleinen Kind im Haus.

Dass sie Kanister mit Bioethanol gekauft und ins Wartezimmer der Praxis geschafft habe, gibt Julia W. zu. Warum will der Staatsanwalt wissen. Damit habe sie sich vielleicht selber überschütten und anstecken wollen, erklärt die Frau.

Die 62-Jährige leidet nach Ansicht der Ankläger unter Anpassungsstörungen, sie wurde mit dem Stress ihrer finanziellen Not nicht fertig, ihre Steuerungsfähigkeit sei deshalb erheblich vermindert gewesen. Konkreter Auslöser war wohl die für diesen Tag vorgesehene Zwangsräumung von Wohnung und Praxis.

Lesen Sie hier: Rosenkrieg? Praxis geht in Flammen auf

Die Zahnärztin hatte nach der Scheidung von ihrem Mann im Jahre 2006 versucht, die Praxis alleine weiterzuführen. Und war gescheitert. Immer schleppender gingen die Mietzahlungen an ihren Ex-Mann ein. Der reagierte und betrieb die Teilungsversteigerung der Wohnung. Tatsächlich wurde er am 23. Mai 2013 Alleineigentümer der Wohnung.

Für Julia W. bedeutete dies das endgültige Aus. Nur fünf Tage später stellte sie den Insolvenzantrag beim Amtsgericht. Ihre Schulden beliefen sich da bereits auf eine halbe Million Euro. Am 22. August sollte die Zwangsräumung von Wohnung und Praxis über die Bühne gehen.

Doch dazu kam es nicht. Bereits am Vorabend hatte sich die Zahnärztin sieben Kanister mit Bioethanol bei einem Supermarkt besorgt. Den Brandbeschleuniger verteilte sie nach Überzeugung der Ermittler am nächsten Morgen an zehn Stellen in der Wohnung.

Der Nachbarin aus dem Haus gegenüber, die das Feuer (und die Brandstifterin) als erste bemerkte, ist es zu verdanken, dass die Feuerwehr schnell vor Ort war und den Brand unter Kontrolle bekam. Der Schaden war aufgrund der Ruß- und Rauchgasentwicklung dennoch immens: 200 000 Euro. Mindestens. Die Wohnung wird komplett renoviert werden müssen.

Der Prozess wird fortgesetzt. Die Kammer hat drei weitere Termine angesetzt. Ein Urteil soll am 23. Januar verkündet werden.

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