Schweizer Schläger im März vor Gericht
MÜNCHEN - Heimtückisch und aus niederen Beweggründen hätten sie gehandelt. Deswegen sind die drei Schweizer Schüler, die im Sommer wahllos auf Münchner Passanten losgingen, auch wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes angeklagt.
Rund acht Monate nach der brutalen Attacke von Schweizer Schülern auf mehrere Passanten in München wird den mutmaßlichen Tätern Anfang März der Prozess gemacht. Wie das Münchner Oberlandesgericht am Mittwoch mitteilte, ließ die erste Jugendkammer des Landgerichts die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die drei 17-Jährigen Mike B., Benjamin Alex D. und Ivan Jan Leone Z. wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zur Hauptverhandlung zu. Prozessbeginn ist am 8. März. Zunächst wurden vier Verhandlungstermine bis 11. März festgelegt, weitere Termine sollen noch bestimmt werden.
"Spaß" war das Motiv der Täter
Den drei jungen Männern wird vorgeworfen, am Rande einer Klassenfahrt in der Münchener Innenstadt in den späten Abendstunden des 30. Juni insgesamt fünf Menschen angegriffen zu haben. Bei zwei Taten sei die Vorgehensweise der Täter so brutal gewesen, dass die Anklagebehörde von versuchtem Mord und nicht „nur“ von gefährlicher Körperverletzung ausgehe, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es lägen die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe vor. Als Motiv habe ein Angeschuldigter angegeben, es sei darum gegangen, „ein bisschen Spaß zu haben“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die drei Schüler nach dem Konsum von Alkohol dazu verabredeten, beliebige Passanten zu attackieren.
Mike B., Benjamin Alex D. und Ivan Jan Leone Z. sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft. Die Jugendkammer ordnete den Angaben vom Mittwoch zufolge Haftfortdauer an. Die Anklageschrift benennt 34 Zeugen und 9 Sachverständige. Nach dem Jugendstrafrecht ist laut Staatsanwaltschaft eine Höchststrafe von zehn Jahren möglich.
Das Gericht wies zudem ausdrücklich darauf hin, dass Hauptverhandlungen gegen jugendliche Straftäter, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt waren, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies gelte für die gesamte Gerichtsverhandlung einschließlich der Urteilsverkündung.
ddp
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