Schweizer Schläger: Anklage noch im November
MÜNCHEN/ZÜRICH - Vorwurf: versuchter Mor - noch im November will die Staatsanwaltschaft gegen drei Schweizer Schüler Anklage erheben. Die Täter schlugen und traten ihre Opfer ohne Grund bewusstlos und nahmen dabei ihren Tod in Kauf.
Die beispiellose Brutalität der jugendlichen Schläger hatte international Entsetzen ausgelöst: Die Münchner Staatsanwaltschaft kündigte jetzt an, dass sie spätestens im November Anklage gegen die drei Schweizer Schüler wegen versuchten Mordes erheben will. Die 16-jährigen Schläger haben vor fast sechs Wochen binnen einer halben Stunde fünf Menschen in der Münchner Innenstadt grundlos zusammengeschlagen, darunter einen körperbehinderten Mann (AZ berichtete). Die Täter befanden sich mit ihrer Schulklasse auf Abschlussfahrt in München.
„Derzeit werden noch verschiedene Gutachten erstellt“, bestätigte Oberstaatsanwalt Anton Winkler. „Wir gehen davon aus, dass diese Gutachten bis Mitte Oktober der Staatsanwaltschaft vorliegen, so dass dann zeitnah Anklage erhoben werden kann.“ Dies könne entweder noch im Oktober oder im November der Fall sein. Den Jugendlichen wird dann vor einer Jugendkammer in München der Prozess gemacht – die Verhandlung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft den Schweizer Schülern unter anderem versuchten Mord in zwei Fällen vor. Die beiden am schlimmsten verletzten Opfer, ein 46-jähriger Geschäftsmann aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen sowie ein Mazedonier, waren mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert worden. Die brutalen Schläger kannten dabei keine Gnade: Einer der Angreifer habe, so die Staatsanwaltschaft, den halbseitig gelähmten Mazedonier bewusstlos geschlagen und dann mit Anlauf und voller Wucht gegen dessen Kopf getreten, der schlaff über der Lehne einer Parkbank gehangen habe. Der Mann habe nur durch Glück überlebt.
Damit hätten die Täter den Tod der Opfer in Kauf genommen, argumentiert die Anklagebehörde. Bei den anderen drei Opfern – zwei weitere Mazedonier und ein bulgarischer Student – geht die Staatsanwaltschaft von gefährlicher Körperverletzung aus. Die Schüler waren bei den Überfällen alkoholisiert, hatten aber weniger als ein Promille Alkohol im Blut. Zudem hatten sie einen Joint geraucht.