Bis zu 50.000 Euro Strafe: Warum ein vermeintlicher Routinegriff am Haus teuer werden kann

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Haben Sie gewusst, dass Schwalben nicht nur Nester bauen, sondern oft sogar ganze Reihenhäuser? Die sind – genau wie die Schwalben selbst – streng geschützt. Also bitte die Nester nicht entfernen – darauf weist der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hin.
Rauch- und Mehlschwalben bauen ihre Nester da, wo Menschen Häuser errichten – an Hauswänden oder auch in Ställen. Wenn sie nach dem Winter auftauchen, weiß man: Der Frühling ist da. Sie warnen vor drohenden Unwettern, fressen lästige Insekten und zaubern mit ihrem schwatzenden Gesang ein schönes Sommergefühl. Vielen Menschen gelten sie deshalb als Glücksbringer.
Die Mehlschwalbe, eine gefährdete Art
Aber ihre Bestände gehen in ganz Bayern zurück, mahnt der LBV. Die Mehlschwalbe gilt sogar als gefährdete Art. Wenn die kleinen Flugakrobaten demnächst in Richtung Süden aufbrechen, um dort zu überwintern, lassen sie hier ihre Nester zurück. "Was viele nicht wissen“, sagt die Gebäudebrüter-Expertin Stefanie Gansbühler vom LVB: "Das Entfernen von Schwalbennestern ist gesetzlich verboten. Und zwar ganzjährig, weil es den Schwalben erheblich schadet.“
Keine Dachüberstände, zu glatte Fassaden
So beliebt Schwalben auch sind, so schwer haben sie es in modernen Städten. An Neubaufassaden oder sanierten Häusern und Ställen gibt es immer weniger Nistgelegenheiten. Es fehlen oft Dachüberstände oder die Fassaden sind zu glatt. Der Rückgang an Insekten macht den Schwalben ebenfalls zu schaffen. Auch Lehmstellen, die sie für den Nestbau brauchen, werden seltener.

Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
"Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen Schwalbennester von ihren Häusern entfernen“, sagt Stefanie Gansbühler. "Rauch- und Mehlschwalben sind sehr standorttreu, sie nutzten ein Nest oft jahrelang und bessern es zu jeder Brutsaison nach Bedarf aus.“ Deshalb sei es wichtig, Schwalbennester, die manchmal wie Reihenhäuser an die Wände gebaut sind, nicht zu zerstören. "Nicht während der Bau- und Brutphase, aber auch dann nicht, wenn sie nach dem Sommer leer stehen und die Vögel zur Überwinterung in den Süden gezogen sind“, sagt die Vogelexpertin. Schwalben und ihre Nester stehen ganzjährig unter Naturschutz. Sie zu entfernen, ist verboten. Es kann sogar mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“
Mit Schwalben zieht das Glück ins Haus
Wer also Schwalben am Haus oder im Stall hat, sollte sich freuen. Denn in urbanen Siedlungen seien sie mittlerweile eine Besonderheit. Bedenken – etwa wegen der Hygiene – müsse man nicht haben. Mit speziellen Brettvorrichtungen könne man die Hinterlassenschaften der Schwalben gut kontrollieren, sagt die Vogelexpertin.
Wer sich dazu beraten lassen möchte, schreibt über spatz@lbv.de an den LBV. "Vielleicht gibt es auch Menschen, die Mehl- oder Rauchschwalben gern am Haus ansiedeln möchten. Dann zieht nämlich das Glück gleich mit ein“, sagt Gansbühler. "Dazu beraten wir natürlich besonders gern.“
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