Schüler beleidigt: Verweis für Lehrer

Der Oberstudienrat bestreitet die Vorwürfe - und klagt vor dem Verwaltungsgericht, damit der Tadel aus der Personalkte kommt.
Torsten Huber |
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MÜNCHEN - Wenn es stimmt, wäre es pädagogisch nicht wertvoll: Gymnasiallehrer Peter K. (59) soll einen Schüler (14) und dessen Schwester (11) grob beleidigt haben. Dafür kassierte er einen Verweis von seinem Dienstherrn, der Landeshauptstadt München.

Dagegen klagte er vor der 19. Disziplinarkammer beim Bayerischen Verwaltungsgericht. Die beiden Vorfälle sollen sich 2010 am Lion-Feuchtwanger-Gymnasium ereignet haben. Der Oberstudienrat habe dem Achtklässler vor dem Mathe-Unterricht vorgeworfen: „Du wirst bald so dick sein, dass du nicht mehr durch die Tür passt!“

Gegenüber der Schwester aus der 6. Klasse soll er sich wie folgt geäußert haben: „Hast du noch mehr Geschwister? Wenn ja, und die kommen auch an die Schule, dann gehe ich!“ Die Geschwister erzählten das ihrer Mutter.

Ohne den Mathe-Lehrer ihrer Kinder zu kontaktieren, um herauszufinden, ob das überhaupt stimmt, was ihre Kinder ihr erzählen, lief sie umgehend zum Direktor und beschwerte sich. Der Schulleiter prüfte den Vorfall erst gar nicht – und leitete die Beschwerde ans Personal- und Organisationsreferat bei der Stadt weiter.

Am 8. November 2010 flatterte dem Lehrer Peter K. der Verweis ins Haus, der jetzt in seiner Personalakte steht. Peter K. bestreitet die Vorwürfe: „So etwas habe ich nie gesagt.“ Das Verhältnis zwischen Mutter und dem Lehrer sei „leicht angespannt“.

Sie sei mit der Benotung ihrer Kinder nicht einverstanden. „Ich habe ihr gesagt, dass sie die Arbeiten bei einem anderen Lehrer überprüfen lassen kann“, so Peter K. Die Richterin: „Es steht Aussage gegen Aussage.“ Um eine lange Beweisaufnahme zu umgehen, machte sie einen Vergleichsvorschlag: „Sie nehmen Ihre Klage zurück – und die Schulbehörde nimmt Ende diesen Jahres den Verweis aus der Personalakte. Beide Parteien nahmen den Vergleich an.

 

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