"Schrott"-Spielplatz? Nach Unfall will ein Bub Geld

Marode Geräte, mangelnde Aufsicht? Der kleine Leon brach sich im Kindergarten den Arm, seine Eltern haben die Gemeinde Hohenbrunn auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.
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MÜNCHEN/HOHENBRUNN - Marode Geräte, mangelnde Aufsicht? Der kleine Leon brach sich im Kindergarten den Arm, seine Eltern haben die Gemeinde Hohenbrunn auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.

Unfallort Spielplatz: Leon (Name geändert) spielte am 22. April 2008 mit seinen Spezln auf der Spielburg im Kindergarten. Der sechsjährige Bub fiel von der Burg und brach sich dabei den Arm. Seine Eltern wollen nun 500 Schmerzensgeld vom Träger des Kindergartens, der Gemeinde Hohenbrunn, sowie über 600 Euro Betreuungskosten und haben beim Münchner Landgericht Klage eingereicht.

Die Vorwürfe gegen den Kindergarten: Die Spielburg sei zehn Monate vor dem Unfall von der Dekra beanstandet worden, außerdem habe es geregnet und die Erzieherinnen im Kindergarten seien ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Sie hätten die Kinder trotz Regens zum Spielen rausgeschickt, seien selber aber drinnen geblieben.

Der Vorsitzende Richter Frank Tholl aber machte den Klägern wenig Hoffnung. Dazu wäre eine Amtspflichtverletzung nachzuweisen.

Das wird schwierig, denn alles scheint in diesem Verfahren strittig zu sein. Vom Verhalten der Erzieherinnen bis hin zur Bewertung des Gutachtens über die Spielburg fühlt sich die Gemeinde zu Unrecht beschuldigt. Selbst ob es am 22. April in Hohenbrunn geregnet hat, wird bezweifelt.

Während die Anwältin von Leon sagt, die Spielburg sei „Schrott“ gewesen, meint die Gemeinde, es habe „keine akute Gefährdung“ der Kinder gegeben. Außerdem sei Leon vielleicht sogar von einem Spezl geschubst wurde.

Tholl regte einen Vergleich an. Immerhin sei der schnelle Abbau des Geräts nur einen Monat nach dem Unfall ein Zeichen, dass vielleicht doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Der Anwalt der Gemeinde machte ein Angebot über 100 Euro, die Kläger lehnten dankend ab. Die Klage wird nun im schriftlichen Verfahren entschieden. John Schneider

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