Schmerzensgeld für geprügelten Ex-Polizist: Gericht watscht den Freistaat ab
München - "Das waren Schmerzen wie beim Viech", erinnert sich Robert K. (60). Im Sommer 2017 war er an einem Baggersee mit einem Randalierer aneinandergeraten. Es kam zu dramatischen Szenen. Der Randalierer beleidigte, bespuckte die beiden Polizisten, die von einem Rettungswagen zu dem See gerufen worden waren. Eine Stunde lang kämpften die Polizisten gegen den Mann und seinen Anhang, bevor Verstärkung eintraf.
Die Forderung: 7.000 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat
Robert K. stürzte bei dem Kampf, fiel mit dem Steißbein auf einen Stein und verletzte sich schwer an der Wirbelsäule. Sechs Wochen war er krankgeschrieben. Das Schmerzensgeld von 7.000 Euro sollte der Freistaat übernehmen. Doch der weigert sich. Deswegen kommt es nun am Verwaltungsgericht zum Showdown.
Robert K., der seit Juli im Ruhestand ist, war vom Augsburger Landgericht zugestanden worden, 7.000 Euro von dem Randalierer zu bekommen. Das Problem: Der Täter ist einkommens- und vermögenslos. Keine Chance also, das Geld einzutreiben, das Robert K. zusteht.
Für einen solchen Fall hat der Freistaat seit 2015 eine sogenannte Erfüllungsübernahme vorgesehen. Kann der Täter nicht zahlen, übernimmt der Freistaat die Zahlung. Vorbildlich im wahrsten Sinne des Wortes, denn inzwischen haben alle anderen Bundesländer und der Bund nachgezogen.
Freistaat will nicht zahlen
Doch in der Praxis hakt es offenbar. Robert K. kann ein Lied davon singen. Das Gericht in Augsburg hatte ihm zwar 7.000 Euro Schmerzensgeld aus dem Vorfall am Baggersee zugestanden, doch der Freistaat, zuständig ist das Landesamt für Finanzen, weigert sich für den mittellosen Täter einzuspringen und Robert K. auszuzahlen. Die Begründung: 7.000 Euro seien viel zu viel. Allenfalls 400 bis knappe 1.000 Euro seien angemessen.
Für Robert K. unverständlich. Der Kollege, der bei dem Einsatz eine Bisswunde abbekommen hatte, soll inzwischen Schmerzensgeld erhalten haben. Die Verletzungen bei Robert K. sind gravierender, sollen aber höchstens 1.000 Euro Schmerzensgeld wert sein?
Der Vorsitzende Richter Dietmar Zwerger kritisiert zudem, dass noch nicht einmal diese geringere Schmerzensgeld-Zahlung erfolgt sei. Robert K. hat bis dato keinen Cent erhalten, sagt er vor Gericht.
Richter entscheidet gegen den Freistaat
Warum? Der Freistaat beruft sich unter anderem darauf, dass das Schmerzensgeld-Urteil "nur" ein Versäumnisurteil gewesen sei. Sprich: Der beklagte Täter war nicht zur Verhandlung erschienen und wurde in Abwesenheit zur Schmerzensgeld-Zahlung verurteilt.
Das spiele aber keine Rolle, zerpflückt Zwerger die rechtliche Position des Freistaats. Urteil ist Urteil, deshalb müsse der Freistaat im Sinne der Erfüllungsübernahme zahlen. Und zwar die gesamten 7.000 Euro. Eine erstklassige Watschn für den Dienstherren.
Und Zwerger setzt noch einen drauf, appelliert an den Freistaat, auf den Gang zur nächsten Instanz zu verzichten: "Wollen sie den Kläger wirklich bis zum VGH jagen?" Die Frage bleibt bei der Verhandlung offen.
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